Vizebürgermeisterin Blöchl winkt ab
"Abschaffung der Vergnügungssteuer wird es in Linz nicht geben"

- Vizebürgermeisterin Tina Blöchl (SPÖ) begrüßt die höhere Besteuerung von Wett-Terminals und Spielautomaten – einem Ende der Vergnügungssteuer erteilt sie eine Absage.
- Foto: Stadt Linz
- hochgeladen von Silvia Gschwandtner
Ein Entwurf zur Novelle des oberösterreichischen Lustbarkeitsabgabegesetzes sieht eine Anhebung der Höchstsätze bei der Besteuerung von Wett-Terminals und Spielautomaten vor. Aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen fordert die Linzer Volkspartei das Aus der Vergnügungssteuer für Freizeitbetriebe und Veranstalter. Finanzreferentin und Vizebürgermeisterin Tina Blöchl (SPÖ) zeigt sich von dieser Forderung überrascht und winkt ab.
LINZ. Mit der geplanten Gesetzesnovelle sollen die seit 2016 unveränderten Höchstbeträge an die seither eingetretene Inflation angepasst werden. So sieht der Entwurf vor, den monatlichen Höchstsatz für Wett-Terminals von 250 Euro auf 350 Euro zu heben. Bei rund 200 aufgestellten Wett-Terminals in Linz würde dies jährliche Mehreinnahmen von circa 235.000 Euro bedeuten. Teurer wird auch das Aufstellen von Spielautomaten, wovon sich die Stadt zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 25.000 Euro jährlich erhofft. Vizebürgermeisterin Tina Blöchl sieht in der Begutachtung des Lustbarkeitsabgabegesetzes einen sinnvollen Schritt: "Sollte diese Novelle durch die oberösterreichische Landesregierung in Kraft treten, werde ich, wie bereits der zuständigen Geschäftsbereichsdirektorin avisiert, einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat einbringen und den Gemeinderat ersuchen, einer Anhebung auf den Höchstbetrag zuzustimmen."
"Reform wäre Game-Changer"
Die Linzer Volkspartei sieht in der Gesetzes-Begutachtung die Chance auf eine "Total-Reform" – die Vergnügungssteuer ist den Schwarzen ein Dorn im Auge. "Diese Novelle ermöglicht uns nun endlich auch, die völlig verstaubte Vergnügungssteuer für Veranstaltungen abzuschaffen. Und das ohne finanzielle Nachteile für die Stadt Linz. Denn die Mehreinnahmen bei Wett-Terminals und Spielautomaten würden dieses Steuerloch ausgleichen. Eine Reform wäre ein Game-Changer für die Veranstalter und damit für die Wirtschaft und den Tourismus", betonen Vizebürgermeister Martin Hajart und Stadträtin Doris Lang-Mayerhofer. Rund zehn Prozent verlangt die Stadt Linz aktuell bei Freizeitbetrieben und Veranstaltern an "zusätzlicher Umsatzsteuer".
"Müssen mit weniger Einnahmen rechnen"
Der Forderung nach einem Aus dieser Einnahmequelle erteilt Blöchl eine Absage: "Ich bin etwas überrascht, dass die ÖVP Linz das abschaffen möchte. Wir kennen die finanzielle Situation in Österreich. Es ist völlig klar, dass wir beim nächsten Finanzausgleich mit weniger Bundesertragsanteilen und somit mit deutlich weniger Einnahmen rechnen müssen." Eine Abschaffung der Vergnügungssteuer komme daher nicht in Frage. Blöchl verweist zudem auf Ausnahmeregelungen, die bei Sport- und Kulturevents regelmäßig zur Anwendung kommen würden.
Die Vergnügungssteuer, auch Lustbarkeitsabgabe genannt, ist eine Abgabe auf Veranstaltungen wie etwa Bälle, Partys, Konzerte, Kabaretts, und gilt auch auf das Betreiben von Spielautomaten. Sie ist in den Landesgesetzen geregelt. In diesen Rahmengesetzen ermächtigt jedes Bundesland seine Gemeinden, die Vergnügungssteuer einzuheben. Sowohl die Definition des Begriffes als auch die Festlegung des Steuersatzes und die Entscheidung, ob die Abgabe überhaupt eingehoben wird, liegen im Ermessen der Gemeinden.
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