Papamonat wird bei Stadt Linz immer beliebter

Reinhard Pointer ist einer von 101 Männern, die bisher bei der Stadt Linz den "Papamonat" in Anspruch genommen haben. | Foto: Stadt Linz
  • Reinhard Pointer ist einer von 101 Männern, die bisher bei der Stadt Linz den "Papamonat" in Anspruch genommen haben.
  • Foto: Stadt Linz
  • hochgeladen von Christian Diabl

„Mit dem Papamonat nimmt die Stadt Linz eine Vorreiter- und Vorbildrolle ein", freut sich Personalstadträtin Regina Fechter über das starke Interesse der städtischen Mitarbeiter. Seit 2011 können Väter, die bei der Stadt angestellt sind, die "Linzer Regelung" in Anspruch nehmen. Und die geht so: Von den gesetzlichen vier Wochen Sonderurlaub für Jungväter im öffentlichen Dienst, gewährt die Stadt Linz zwei Wochen bezahlten Sonderurlaub. Die restlichen zwei Wochen können entweder als unbezahlter Sonderurlaub oder als „normaler“ Gebührenurlaub in Anspruch genommen werden.

Mehr als die Hälfte nimmt den Papamonat

Seit der Einführung im Jahr 2011 haben 101 Mitarbeiter der Stadt Linz diese Möglichkeit genutzt. Allein im Vorjahr waren es 22, das sind zwei Drittel aller Jungväter. Heuer sind es bereits zwölf Angestellte. „Mütter und Väter müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, den Anforderungen von Familie und Beruf zu entsprechen“, sagt Frauenstadträtin Eva Schobesberger.

Kein Anspruch in Privatwirtschaft

Von einem vergleichbaren Rechtsanspruch können Angestellte in der Privatwirtschaft nur träumen. Zwar räumen mittlerweile manche Kollektivverträge die Möglichkeit eines Papamonats ein. Meist ist der Angestellte aber auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen. Im Idealfall findet man gemeinsam kreative Lösungen. Noch einen Vorteil gibt es im öffentlichen Dienst: Da läuft die Pflichtversicherung im Papamonat weiter.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Linz auf MeinBezirk.at/Linz

Neuigkeiten aus Linz als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Linz auf Facebook: MeinBezirk.at/Linz - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Linz und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.