Wie viel die Landtagsabgeordneten sonst noch verdienen
Nach der Offenlegung der sonstigen Tätigkeiten der Abgeordneten des Oö. Landtags Ende Jänner dieses Jahres folgt heute die Veröffentlichung der Einkommen der Abgeordneten des Oö. Landtags. Grundlage dafür sind zwei Gesetze des Bundes, die neben den Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat auch für die Abgeordneten der Landtage gelten.
Beide Gesetze, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz werden derzeit im Nationalrat repariert, weil die Offenlegung maßgeblicher Tätigkeiten der Parlamentarier darin nicht geregelt ist. So sind beispielsweise sämtliche politische Funktionen, wie Bürgermeister, Gemeindevorstand aber auch Funktionen in Interessensvertretungen nicht meldepflichtig und auch nicht bei der Ermittlung der Einkommenskategorie zu berücksichtigen. In die Summe der Einkommen einzurechnen, aber nicht meldepflichtig wiederum, sind Tätigkeiten in leitenden Positionen.
Die Landtagspräsidentenkonferenz und das Amt der Oö. Landesregierung haben sich aktiv in die Änderung der beiden Bundesgesetze eingebracht und detaillierte Stellungnahmen dazu verfasst, um in Zukunft noch mehr Transparenz der Tätigkeiten und Einkommen von Abgeordneten für die Bürgerinnen und Bürger österreichweit zu gewährleisten.
Die Liste finden Sie hier .
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