Die Unternehmer atmen auf
Registrierkassenpflicht wird erleichtert, Fristen werden verlängert
OÖ (pfa). Bei der Registrierkassenpflicht stehen Änderungen an. Zum einen wird die Übergangsfrist verlängert – bisher mussten die Unternehmen bis zum 1. Jänner ihr Kassensystem umgestellt haben. Jetzt ist bis Ende Juni 2016 dafür Zeit. Zum anderen soll es beim umstrittenen Punkt der Warengruppen Erleichterungen geben. Das Ministerium will in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und den Unternehmen größere Kategorien für die einzelnen Waren finden.
Bisher sollte man jede einzelne Warenbezeichnung genau am Kassabeleg ausweisen. "Bei allem, das aus mehreren Teilen besteht, wie ein Blumenstrauß, ist das sehr schwierig, besonders wenn großer Andrang im Geschäft herrscht", sagt Karl Stadler, Innungsgeschäftsführer der Floristen. So würde der Beleg für einen Strauß mit mehreren Blumenarten, Gräsern, Verpackung und Schleife viele Posten umfassen, die jeweils einzeln eingegeben werden müssten.
"Wir haben die Chance, Vorschläge zu machen"
Aber nicht nur die Ausstellung des Kassazettels ist mit Mehraufwand verbunden. Gisela Gabauer, Unternehmerin aus Gallneukirchen, hat ein Bastelfachgeschäft. Sie führt mehr als 20.000 Artikel, darunter verschiedenste Perlen, Drähte und Papierarten. Alleine die Erfassung aller dieser Waren im Kassensystem wäre für sie ein Ding der Unmöglichkeit. "Wir haben nun die Chance, Vorschläge an das Ministerium zu schicken. So wird die Umsetzung der Registrierkassenpflicht für uns erleichtert", so Gabauer.
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