Steyr/ Wels: Neue Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Land

Bürgermeister Andreas Rabl (Wels), Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, Landeshauptmann Thomas Stelzer und Bürgermeister Gerald Hackl (Steyr) besiegelten die künftige Zusammenarbeit zwischen den Magistraten und Bezirksbehörden in Wels und Steyr. | Foto: Land OÖ/Stinglmayr
  • Bürgermeister Andreas Rabl (Wels), Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, Landeshauptmann Thomas Stelzer und Bürgermeister Gerald Hackl (Steyr) besiegelten die künftige Zusammenarbeit zwischen den Magistraten und Bezirksbehörden in Wels und Steyr.
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OÖ.  Als einen "großen Schritt" bezeichnet Landeshaupmann Thomas Stelzer (ÖVP) die Kompetenzaufteilung in den Behörden in Steyr und Wels zwischen Land und Stadt. Je nach Bearbeitungsgebiet soll in den beiden Bezirken künftig entweder die Statutarstadt oder am Land die Bezirkshauptmannschaft den Bürgern als Anlaufstelle dienen. "In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung gebe es Arbeitsbereiche, in denen man Kompetenzen bündeln kann", begründet der Landeshauptmann die Reform. Man habe sich die Fallzahlen angeschaut, analysiert welche Gebiete in Stadt oder Land am häufigsten bearbeitet wurden, und danach die Schwerpunkte verteilt, so Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ). Es gehe nicht um Einsparungsmaßnahmen, jede der Behörden leiste "großartige Arbeit, die nicht ersetzt oder gestrichen werden kann und soll".

"Keine unmittelbaren Kündigungen"
Kompetenzbündelungen würden aber zu besseren, einfacheren und schnelleren Verfahrensabläufen führen, sagt Haimbuchner. Die Neuaufstellung löse "keine unmittelbaren Kündigungen aus, es komme zu einer Verschiebung", so Stelzer. Landesamtsdirektor Erich Watzl kündigt Perspektivengespräche mit den betroffenen Mitarbeitern an. Ob es sich bei den Umstrukturierungen um einen "großen Wurf" handle, darüber sind sich Bürgermeister Gerald Hackl (Steyr) und Andreas Rabl (Wels) uneins. In Steyr habe man "das Angebot der Landesregierung, zu schauen wo Verbesserungspotenzial liege", gern angenommen. Die Ergebnisse seien unter den gesetzlichen Möglichkeiten "herzeigbar" und würden zeigen (Verweis auf die Gebühren für die Kindernachmittagsbetreuung), dass es in Oberösterreich auch "anders gehe", so Sozialdemokrat Hackl.

Stolperstein ist Bundesverfassung
Aktuelle  Hürde stellt Artikel 15 (10) des Bundesverfassungsgesetzes dar: Dieser erlaubt "nur unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden mittels Landesgesetz. Eine Zusammenlegung von Magistraten und Bezirkshauptmannschaften ist laut Bundesverfassung nicht möglich".  Landeshauptmann Stelzer will sich dafür einsetzen, die geplante Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Länder voranzutreiben um mehr Spielraum für weitere Kooperationen der Bezirkshauptmannschaften zu erhalten. Wels Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) hält es für sinnvoll den "durchaus großen Wurf" nach einem Jahr zu evaluieren. "Es ist ein gelungenes Vorhaben und ein Schritt in die richtige Richtung".

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