# Ethologe (Autodidakt); interdisziplinär tätiger Naturforscher.
Erfahrungsbericht eines Extreme Citizen Science
Ein Extreme Citizen Scientist erhielt, aufgrund einer Empfehlung in 2020, vom Leiter der Forschungsstelle einer renommierten österreichischen Universität eine Email, aus dem sich eine wissenschaftliche Kooperation ergab. Eine Kooperation, ohne jegliche vertragliche Absicherung, wie der Citizen Scientist erst später schmerzlich feststellen sollte. In Folge kam es zur Übermittlung wertvoller Fang- Wiederfang- Metadaten, der Lurchart Wechselkröte, an Mitarbeiter der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien. Nachdem sich der Citizen Scientist, im Juni 2023, von einem externen freiberuflichen Biologen getrennt hatte, beschloss die wissenschaftliche Leitung, von AmphiBiom, seine Daten ruhend zu stellen. Gleichzeitig wurde verlangt, das Problem mit dem Biologen- Kollegen zu lösen, um damit die Kooperation wieder aufleben zu lassen. Zuvor setzte sich die Teamleitung mit dem externen Biologen in Verbindung und es fand, leider ohne vorherige Rückfrage, ein Austausch vertraulicher Daten statt. Als die Forschungsstellenleitung merkte, dass vom Citizen Scientist vorerst keine Problemlösung geplant war, fand vermutlich eine Absprache unter Teamkollegen statt. Somit war das Ende der Kooperation bereits besiegelt. Und als eine teamexterne Biologin im Emailverteiler von der vorzeitigen Kooperationsauflösung erfuhr, brach auch sie abrupt die Peer Review- Qualitätsprüfung seiner Daten ab. Die Leitung der Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, der BOKU Wien, an die sich der Citizen Scientist wandte, schenkte dem Wissenschaftskollegen Glauben. Das Verfahren wurde zugunsten des BOKU- Mitarbeiters eingestellt. Was innerhalb der Kooperationszeit 2020 – 2023 geschah, schien nicht von Bedeutung und Gegenstand der Untersuchung. So stellt sich ein Citizen Science eine wissenschaftliche Kooperation mit Mitarbeitern einer global bekannten sowie renommierten staatlichen universitären Einrichtung wirklich nicht vor, dass man dort mit ihm verfahren könne, wie immer es Akademiker- Wissenschaftlern beliebt, unter dem Deckmantel einer guten wissenschaftlichen Praxis.
An der Forschungsstelle wird indes weiterhin vorrangig nach Funddaten der Wechselkröte von Citizen Science gebeten, die dringend in der Forschung und dem Artenschutz benötigt werden. Alles legitim und wünschenswert. Wenn aber Wissenschaftler dann auf wertvolle Metadaten eines Extreme Citizen Science verzichten, nur da sich dieser von einem externen Biologen- Kollegen trennte, darf man die Einstellung von Wissenschaftlern, zum Projekt selbst, tatsächlich hinterfragen.
Die universitäre Leitung scheint spätestens dann gefordert, wenn diese von einem Missstand erfährt und sollte hier zumindest vermittelt eingreifen und alles was der guten wissenschaftlichen Praxis widerspricht nicht auch noch dulden, da ansonsten der Ruf einer renommierten staatlichen Einrichtung darunter leidet. Die BOKU- Leitung und Ombudsstellenleitung wurde vom Bürgerwissenschaftler mehrfach kontaktiert, jedoch hüllt man sich aktuell zum Fall in Schweigen. Nun meint ein Extrem Citizen Scientist, dass es höchste Zeit ist zu handeln und fordert von der BOKU- Leitung künftig faire vertraglich gesicherte Kooperationsbedingungen mit BOKU- Mitarbeitern, mit dem Ziel einer Besserstellung so- wie Besserbehandlung von Bürgerwissenschaftlern und der Wahrung von Urheberrechten ihrer Daten. Ebenso wird eine Wiedergutmachung von Geschehnissen verlangt, in Form einer erneuten wissenschaftlichen Unterstützung, nämlich mit Verursachern, die jedoch diesmal einer guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. Auch darf diese gewünscht in Augenhöhe erfolgen, ohne Standesdünkel, Vorurteile und ideologische Einflussnahmen, die, in einer wissenschaftlichen Kooperation absolut nichts zu suchen haben.
Häufen sich derartige Vorfälle, könnten Artenkenner, die wissenschaftlich tätig sind, künftig zur Mangelware werden. Ob derartiges Fehlverhalten zu einem wissenschaftlichen Rückschritt führen wird bleibt offen, da, aus oben genannten Gründen, künftig wertvolle wissenschaftliche Kooperationen ausbleiben könnten, in denen beide Seiten insbesondere die Wissenschaft profitiert.
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