Bezirk Tamsweg
Erhöhte Waldbrandgefahr – Verbot des Feuerentzündens
Die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg verbietet mit sofortiger Wirkung (Stand: 25. März 2022) jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich.
TAMSWEG. Aufgrund der herrschenden Witterung ist derzeit im Bezirk Tamsweg eine besondere Brandgefahr gegeben. Das teilte die die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg am Freitagvormittag, 25. März 2022, mit. Die Bezirksverwaltungsbehörde verbietet daher mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Dieses Verbot gilt laut der Bezirkshauptmannschaft auf sämtlichen Waldflächen des Bezirkes Tamsweg und auf daran angrenzen- den Grundflächen (ohne Rücksicht auf die Kulturgattung), welche einen Gefährdungsbereich für den Wald darstellen. Das Verbot ist – so wurde verlautbart – befristet bis zur kundgemachten Aufhebung der Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg.
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