Geh-und Radweg
Lücke zwischen St. Michael und Zederhaus wird geschlossen
"Eine fußgänger- und verkehrssichere Verbindung zwischen zwei Gemeinden entsteht", freut sich St. Michaels Bürgermeister Manfred Sampl, ÖVP-Landtagsabgeordneter.
ST. MICHAEL, ZEDERHAUS. Mit der Umsetzung des Geh- und Radweges von Fell bis St. Michael, als Folgeprojekt des Geh- und Radweges Zederhaus, soll im Nahbereich der Tauernautobahn, im Rahmen des Landesradwegenetztes, die Verkehrssicherheit für Einheimische und Gäste maßgeblich erhöht werden. Darüber informierte der Landtagsabgeordnete Manfred Sampl (ÖVP), der Bürgermeister der Marktgemeinde St. Michael. Derzeit sei Zederhaus von St. Michael aus nur entlang der Zederhauser-Landesstraße erreichbar. Das bringe vor allem für Fußgänger und Radfahrer zahlreiche Gefahren mit sich.
Fertigstellung bis Herbst 2023
Die Bauabschnitte im Gemeindegebiet von Zederhaus wurden laut den Angaben von Manfred Sampl in den letzten zwei Jahren im Großen und Ganzen fertiggestellt. Ende November startete nun im Gemeindegebiet von St. Michael die Umsetzung: von der Gemeindegrenze Zederhaus zum Ortsteil Fell bis zum Anschluss Zickenberg. Dies werde von den Mitarbeitern des Güterwegerhaltungsverbandes umgesetzt und soll bis zum nächsten Herbst fertiggestellt sein.
Lückenschluss von 1,4 Kilometer
Der Lückenschluss beziehungsweise der neu zu errichtende Geh- und Radweg im Ortsgebiet von St. Michael hat eine Länge von rund 1,4 Kilometer und soll zirka 2,5 Meter breit sein. Die Kosten für den gesamten Geh- und Radweg belaufen sich laut Manfred Sampl auf rund 650.000 Euro. Anteilsmäßig falle für die Marktgemeinde St. Michael ein Betrag von rund 230.000 Euro an. "So konnte auch für dieses Projekt eine wichtige Förderung mit dem Land Salzburg ausverhandelt werden", so der Landtagsabgeordnete und Bürgermeister Manfred Sampl, der außerdem meinte: „Die Errichtung des Geh- und Radweges steht im öffentlichen Interesse und dient uns allen. Eine Projektrealisierung ist nur deshalb möglich, weil alle betroffenen Grundeigentümer einem notwendigen Verkauf beziehungsweise einem Grundstückstausch zugestimmt haben. Das ist keineswegs selbstverständlich.“
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