Wieder im Visier der Polizei

Immer wieder sind die Bereiche für Kinder stark verschmutzt.
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Erst im Herbst wurde der neue Tamsweger Schlosspark offiziell eingeweiht. Saufgelage, Lärmbelästigung, Müll auf den Grün- und Spielflächen sowie mutwillige Zerstörung sind schon lange – und auch trotz der neuen Anlage – ein Problem. Jährlich, am Beginn der warmen Jahreszeit, häufen sich Beschwerden der Anrainer.

TAMSWEG (rec). „Die Neugestaltung des Parks ist sehr gelungen. Der Club Round Table Tamsweg hat einiges investiert, um eine ansprechende Erholungs- und Spielfläche zu schaffen“, schätzt GR Georg Gappmayer das neue Erscheinungsbild des Tamsweger Schlossparkes. Umso unverständlicher sei, dass dieser öffentliche Platz immer wieder zweckentfremdet bzw. die Einrichtungen beschädigt werden, wie Peter Lintschinger von der Polizeiinspektion Tamsweg bestätigen kann: „Jetzt im Frühjahr haben wir wieder vermehrt mit Anzeigen von Anrainern zu tun, die sich über Jugendliche beschweren.“ Die Palette reicht von unpassendem Verhalten am Spielplatz, Lärm, Verschmutzung durch Abfälle, über Saufgelage bis hin zu Sachbeschädigung. „Teilweise sind die Bereiche für Kleinkinder sehr stark mit Zigarettenkippen verschmutzt“, weist Lintschinger auf eine strafbare Handlung hin: „Sollte ein Kind wegen einer Zigarette erkranken, kann derjenige, der sie im Spielbereich weggeworfen hat, wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden!“ Oft werden Delikte sowie das Jugendschutzgesetz im Bezug auf ihre strafrechtlichen Konsequenzen unterschätzt. Laut Abfallwirtschaftsgesetz ist jeder verpflichtet, seinen Mist in einem Mülleimer zu entsorgen. Wird dagegen verstoßen, kann die Polizei vor Ort, wie auch bei Lärmbelästigung oder sonstigen Ordnungsstörungen (Verrichten der Notdurft, etc.) sofort Organstrafmandate von 25 Euro verhängen.

Empfindliche Strafen bei Anzeigen
Sollte es zu Anzeigen kommen, werden die Strafen empfindlich höher. In Tamsweg gilt seit vielen Jahren ein generelles Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen. Bei einer Anzeige im Fall einer Ordnungsstörung wie beispielsweise dem Verstoß gegen dieses Alkoholverbot drohen Strafen von bis zu 218 Euro. „Die Polizei wird jetzt wieder vermehrt im Park präsent sein und im Verdachtsfall durchgreifen“, betont Peter Lintschinger. Besonders schwer geahndet werden Sachbeschädigungen, weil sie ein Gerichtsdelikt darstellen. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monate sowie zusätzlich Schadensersatzansprüche über den zivilrechtlichen Weg, wovon auch die Gemeinde Tamsweg schon Gebrauch gemacht hat. „Der Park wird von der Gemeinde zweimal täglich gereinigt. Bei starker Verschmutzung ist es die Allgemeinheit, die für die Mehrkosten aufkommen muss“, gibt GR Gappmayer abschließend zu bedenken.

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