Grünland Verkauf
Kritik an Verkauf von Lungauer Grünflächen an Investoren
Nachdem in diesem Jahr bereits der Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen im Pinzgau in der Kritik stand, zeigt sich nun ein ähnliches Bild im Lungau. Mehr als 50 Prozent des verkauften Grünlandes soll in den letzten Jahren nicht an Landwirte gegangen sein.
LUNGAU/MAUTERNDORF. Wie eine Landtagsanfrage der SPÖ zutage förderte, sollen von 2013 bis 2022 258 von 452 verkauften Grünlandflächen im Lungau an Touristiker und sowohl in- als auch ausländische Investoren gegangen sein. Ein besonders kritisiertes Projekt ist der geplante Bau eines Chaletdorfs auf einer landwirtschaftlichen Fläche in Mauterndorf.
Verkauf von Grünland
Bereits zu Beginn des Jahres standen die Verkäufe von landwirtschaftlichen Flächen im Pinzgau stark in der Kritik. Dabei soll die Dokumentation mangelhaft gewesen sein und die "Landwirteigenschaft" beim Erwerb einer Grünfläche nicht genügend geprüft worden sein.
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Lungau Kritik
Eine Anfrage der SPÖ ergab nun im Landtag, dass auch im Lungau in den letzten Jahren ein Großteil des verkauften Grünlandes nicht an heimische Landwirte sondern an Touristiker und sowohl inländische als auch ausländische Investoren verkauft wurde. Von 2013 bis 2022 gingen 258 der 452 verkauften Grünflächen im Lungau an Nicht-Landwirte. Karin Dollinger (SPÖ) übt schwere Kritik an dieser Praxis.
"Das sind 57 % des Grünen Grundverkehrs, die an Investoren/ Anleger statt an Bauern gingen. Es sind jedenfalls Geschäfte in, deren Folge diese Flächen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Im Pinzgau waren es mit 519 von 1478 Rechtsgeschäften 2013-2020 immerhin "nur" 35 %."
Karin Dollinger, Landtagsabgeordnete SPÖ
Der Fall Mauterndorf
Besonders in der Kritik steht derzeit der geplante Bau eines Chaletdorfs in Mauterndorf im Lungau. Der Unternehmer Peter Schitter hat das Grünland käuflich erworben und will nun ein Chaletdorf mit knapp 350 Betten Kapazität errichten. Schitter ist kein Landwirt. Er hat das Grünland laut der Tamsweger Grundverkehrskommission für touristische Zwecke erworben. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde die für den Bau erforderliche Umwidmung auf Bauland von der Gemeinde vorerst ausgesetzt.
Die SPÖ vertritt in diesem Fall die Auffassung, dass hier erneut Grünland gerodet und versiegelt sowie in der Form eines sogenannten Buy-to-Let Verfahrens letztendlich die Schaffung von Zweitwohnsitzen zum Ziel hat.
Neues Grundverkehrsgesetz
Der für Grundverkehr und Landwirtschaft verantwortliche ÖVP Landesrat Josef Schwaiger macht sich derzeit mit dem Fall des geplanten Chalets in Mauterndorf vertraut. Die Rechtsgültigkeit des Geschäfts müssen jedoch die Gerichte klären, so Schwaiger.
Das neue Grundverkehrsgesetz soll gemeinsam mit der neuen Raumordnungsnovelle solchen Fällen der anderweitigen Nutzung von Grünland einen Riegel vorschieben. Dieses sieht unter anderem vor, dass beim Kauf von landwirtschaftlichen Flächen ein Bewirtschaftungskonzept für die nächsten 15 Jahre vorgelegt werden muss. Genau so lange gilt dann eine Nutzungspflicht. Ansonsten kommt es zu einer Versteigerung des Grundstücks. Weiters müssen dann 75 Prozent der Fläche der Landwirt selbst bewirtschaftet werden.
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