Novelle des Naturschutzgesetzes schafft gesetzliche Grundlagen für den UNESCO-Biosphärenpark Lungau
Mit einer Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes, die am Mittwoch dem Landtag zugewiesen wurde, wurden auch die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des Lungaus als UNESCO-Biosphärenpark geschaffen.
LUNGAU. "Der Lungau hat 2012 zusammen mit den Kärntner Nockbergen die Auszeichnung 'UNESCO Biosphärenpark' erhalten und ist damit der jüngste und größte Biosphärenpark in Österreich", erinnert Manfred Sampl, ÖVP-Landtagsabgeordneter und Bürgermeister in St. Michael. "Als Biosphärenpark tragen wir auch den Beinamen 'Modellregion für Nachhaltigkeit', was eine Auszeichnung und eine große Chance für unseren Bezirk bedeutet, denn österreichweit gibt es nur drei von der UNESCO anerkannte Regionen." Bereits jetzt sei durch das verliehene UNESCO-Prädikat ein großer Zusatznutzen, vor allem im Tourismusbereich, bemerkbar, wie Sampl feststellt.
Schritt für Schritt...
Sampl erklärt: "Durch die Auszeichnung mit dem UNESCO-Prädikat sind wir angehalten, die erforderlichen nationalen Umsetzungsbestimmungen zu erlassen. Mit der heute zugewiesenen Novelle des Naturschutzgesetzes wird diesem Erfordernis Rechnung getragen. Der Lungauer Regionalverband hat bereits in den letzten Jahren die nötigen personellen Strukturen geschaffen. Der Biosphärenpark wird von allen Lungauer Gemeinden getragen und die Finanzierung zwischen Land, Gemeinden und Interessenvertretungen aufgeteilt", so Manfred Sampl weiter.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.