Grenze Schattendorf-Agendorf
27 Cent Klage wurde vom Landesgericht abgewiesen

- Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte nun die Gemeinde auf 27 Cent, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten.
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Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte die Gemeinde Schattendorf auf 27 Cent, weil Mitarbeiter der Kanzlei auf dem Weg zu einem Termin wegen der Sperre von März bis Dezember 2023 des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten. Diese Klage wurde nun vom Landesgericht Eisenstadt abgewiesen.
SCHATTENDORF. Nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung kann die Grenze bei Schattendorf mit dem Auto überquert werden seit dem 1. Dezember 2023. Das Gebiet ist auf der österreichischen Seite nun eine Fußgängerzone. Mitarbeiter der klagenden Kanzlei wollten Mitte Juli über den Grenzübergang fahren, weil das der schnellste Weg zu einem Termin im ungarischen Agendorf gewesen wäre, erzählten sie vor Gericht. Wegen der Sperre hätten sie einen Umweg von 3,4 Kilometern über Klingenbach fahren müssen. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Spritkosten von 27 Cent wollten sie von der Gemeinde zurück.
Verstoß gegen das EU-Recht
Die Kanzlei sah zudem in der Sperre einen Verstoß gegen das EU-Recht, wonach Mitgliedstaaten Hindernisse für den flüssigen Verkehr an Binnengrenzen beseitigen müssen. Eine Baustelle sei zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich gewesen und auch keine entsprechende Beschilderung. Medial sei kommuniziert worden, dass die Arbeiten bereits abgeschlossen seien, meinten die Kläger vor Gericht. Generell halte man die Baustelle für kein Argument für eine Sperre, immerhin sei diese nur dazu da gewesen, "dass man überhaupt Verkehrshindernisse baut".

- Thomas Hoffmann: „Wir sehen uns damit in unserem rechtlichen Vorgehen einmal mehr bestätigt. Der tatsächliche ´Gewinner´ ist die Verkehrssicherheit in Schattendorf und in den Anrainergemeinden!“
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Klage wurde zurückgewiesen
"Inhaltlich wollte die Klagspartei für den entstehenden Umweg heiße 27 Cent erstreiten und den Gang zum Europäischen Gerichtshof erzwingen. Der Urteilsspruch wurde uns heute übermittelt. Zurecht wurde diese Klage vom Landesgericht Eisenstadt abgewiesen", freut sich der Schattendorfer Bürgermeister Thomas Hoffmann und hofft zugleich auf ein Ende der Streitigkeiten. Die Klage der Anwaltskanzlei wurde in allen Punkten abgewiesen.
Konstruktive Lösung für Pendler gefragt
Aus seiner Sicht wäre nun konstruktive Lösungen für die ungarischen Pendler gefragt. "Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf ungarischer Seite, die Schaffung von Park & Ride-Anlagen und die erneute Inbetriebnahme des Bahnhofes in Agendorf könnten wesentliche Verbesserungen sein, damit ungarische Pendler ihren Arbeitsplatz besser erreichen", so Hoffmann.
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