Nach tödlicher Prügelei in Schattendorf
Mutmaßliche Disko-Schläger auf freiem Fuß
„Der dringende Tatverdacht bleibt aufrecht“, bestätigte die Staatsanwältin. Trotzdem wurden die beiden mutmaßlichen Disko-Schläger aus Schattendorf aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen Gelöbnis und angeordneter Bewährungshilfe. Wie berichtet, kam bei einer brutalen Rauferei Mitte Dezember ein zweifacher, verheirateter Familienvater (42) ums Leben.
SCHATTENDORF. „Wir warten immer noch auf den Obduktionsbericht. Laut letzten Informationen soll er diese Woche einlangen!“, so Staatsanwältin Petra Bauer. Mit dem Gutachten der Gerichtsmedizin erhofft man sich seitens der ermittelnden Behörden, endlich die Todesursache klären zu können.
Bewährungshilfe und Gelöbnis
Zur Freilassung aus der Untersuchungshaft erläuterte die Anklägerin: „Für beide Tatverdächtigen wurde Bewährungshilfe angeordnet. Zudem haben sie ein Gelöbnis ablegen müssen. Dass sie keine Versuche unternehmen, die Ermittlungen zu beeinflussen oder zu behindern. Weiters, dass sie an einem bestimmten Ort wohnhaft sind und auch, dass sie ihrer Arbeit beziehungsweise Ausbildung nachgehen!“
Freilassung der mutmaßlichen Schläger
Mit diesen „Versprechen“ erfüllen die beiden mutmaßlichen Schläger, ein 18-jähriger Syrer aus dem Bezirk Neunkirchen und ein 16-jähriger Mattersburger, die vorgegebenen Parameter laut Gesetz, in dem es heißt: „Kann der Zweck der Untersuchungshaft durch gelindere Mittel erreicht werden, darf eine Untersuchungshaft nicht fortgesetzt werden“.
Gelindere Mittel anstatt U-Haft
Unter „gelindere Mittel“ aufgelistet sind in der Strafprozessordnung (StPO) unter anderem, dass Beschuldigte geloben, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht zu fliehen, sich nicht verborgen zu halten und sich nicht ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft vom Aufenthaltsort zu entfernen. Ebenso, dass sie keinen Versuch unternehmen, die Ermittlungen zu erschweren.
Entscheidung durch Gericht
Diese Gelöbnis-Option hat die bis dato verhängte U-Haft aufgehoben, die sich auf Fluchtgefahr, Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr (wie etwa Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen/Spuren) sowie der Gefahr einer neuerlichen Straftat stützt. Die Entscheidung über die Freilassung hat das zuständige Gericht im Rahmen einer Haftprüfung am Montag gefällt.
Ehefrau und 2 Kinder trauern um Opfer
Wie ausführlich berichtet, wurde bei einer Schlägerei vor einer Disko in Schattendorf ein 42-jähriger Familienvater schwer verletzt. Kämpfte tagelang im Krankenhaus Eisenstadt um sein Leben. Ehe er am 21.12.2022 verstarb. Umstände und Ursache der brutalen Auseinandersetzung sind immer noch Gegenstand von Erhebungen. Unklar ist auch, ob ein nahe dem Tatort versteckter Schlagring eine Rolle spielt. Das Opfer hinterlässt zwei Kinder und eine Ehefrau. Die Begräbnisfeier fand am 30.12. statt.
Kein Geständnis der Verdächtigen
Die beiden mutmaßlichen Täter sind zum Vorwurf der absichtlich herbeigeführten schweren Körperverletzung mit Todesfolge nach wie vor nicht geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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