Interesse an 11- bis 20-Jährigen
20-jähriger Mostviertler wegen sexueller Übergriffe vor Gericht
Mehreren Mädchen konnte der 20-Jährige pornografisches Bildmaterial "abknöpfen". Zudem kam es bei einigen Unmündigen auch zu teils gezwungenen sexuellen Handlungen.
BEZIRK. Die Liste der Sexualstraftaten, mit der der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer einen 20-jährigen Mostviertler konfrontierte, ist rekordverdächtig. Der bislang unbescholtene Bursche zeigte sich vor Gericht weitestgehend geständig und gab gegenüber Richter Markus Grünberger zu, an Mädchen im Alter zwischen elf und 20 Jahren besonderes sexuelles Interesse gehabt zu haben.
Laut Anklage war der Mostviertler ab seinem 16. Lebensjahr sexuell hyperaktiv, was unter anderem aktenkundig rund 40 Sexualkontakte innerhalb von drei Jahren belegen.
Seine Kontakte knüpfte der Bursche über soziale Medien. Er selektierte nach dem Alter, wobei unter Elfjährige nicht das Objekt seiner Begierde waren. Wichtig schien ihm, dass die Mädchen unerfahren, möglichst noch unberührt waren und sollten sie seinen Bedürfnissen nicht nachkommen, schreckte er auch nicht davor zurück, sie mit Bildern, auf denen er sich eine Waffe an die Schläfe hielt, von seinen Suizidabsichten zu überzeugen. Auch mit der Mitleidsmasche, wonach er außer beim Sex ständig Schmerzen habe, versuchte er es - teilweise mit Erfolg.
Kontakt mit Unmündigen
Strafrechtlich relevant waren im Prozess seine Kontakte zu elf, teils unmündigen Mädchen, die er entweder trotz Widerstands vergewaltigte, oder sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen drängte. Darüber hinaus forderte er meist erfolgreich Bild- und Videodateien, in denen seine Opfer an sich selbst pornografische Handlungen vornahmen.
Die Opfervertreterinnen stellten vorerst symbolische Ersatzforderungen. Martina Gaspar sprach dabei von 1.000 Euro für ein Mädchen, das zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr den sexuellen Übergriffen ausgesetzt war.
Vertagung durch ausstehendes Gutachten
Verteidiger Andreas Mauhart plädierte anhand von Reaktionen der Mädchen nach diversen Vorfällen, die Vergewaltigungsvorwürfe zu relativieren, zumal es seiner Ansicht nach „nur“ um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der Mädchen ging. Überrascht zeigte sich Mauhart vom Beweisantrag Wurzers am Ende des Prozesses, wonach ein Gutachten im Fall einer Unmündigen einzuholen sei, ob sie an einer posttraumatischen Störung leide. Falls diese bestätigt werde, erhöhe sich das Strafmaß von zwei bis zehn Jahren Haft auf fünf bis 15. Für seinen Mandanten sei dies besonders belastend, da sich das Verfahren damit um einige Monate verzögere. Der Beschuldigte, seit Monaten therapeutisch betreut, habe das Mädchen nie angerührt, es habe ihm lediglich pornografische Bilder von sich geschickt, so der Anwalt nach der Vertagung des Prozesses.
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