Bezirk Melk
Alkoholverbot für 33-Jährigen nach „Gnackwatschn“

- Der 33-Jährige am Landesgericht St. Pölten
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
BEZIRK (ip). Nicht zum ersten Mal rastete ein 33-Jähriger im alkoholisierten Zustand aus und wurde gewalttätig. Nachdem er 2017 nach einer Körperverletzung bei einem Lokal im Bezirk Melk zu vier Monaten bedingt verurteilt worden war, regelte er auch am 8. Dezember vergangenen Jahres einen Streit mit seinen Fäusten ebenfalls bei diesem Lokal. Zum entsprechenden Prozess Mitte Juli erschien er nicht, wurde dafür aber nach einer weiteren Auseinandersetzung mit einem Kollegen Ende August dieses Jahres in Untersuchungshaft gebracht.
Reumütiges Geständnis
„Nach der Arbeit gehen wir immer saufen“, versuchte der Beschuldigte am Landesgericht St. Pölten die Ursache seines aggressiven Verhaltens zu erklären. Dass es ihm leid tut, war deutlich an seinem Auftreten erkennbar, zumal er sich in Untersuchungshaft mehr als schlecht fühlte. In einem reumütigen Geständnis bekannte er sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Thomas Korntheuer schuldig, wobei ein Video die Situation im Dezember belegte. Stark betrunken geriet er damals mit anderen in Streit und verpasste einem Gegner plötzlich, wie Verteidiger Marc Gollowitsch es bezeichnete, eine „Gnackwatschn“, sodass dieser zu Boden ging, was den Angeklagten nicht davon abhielt, auf das 36-jährige Opfer weiter einzuschlagen.

- Verteidiger Marc Gollowitsch und Opfervertreter Michael Pfleger
- Foto: Ilse Probst
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Ein Gutachter bestätigte die schwere Körperverletzung, die dem Geschädigten nicht nur starke Schmerzen, sondern auch drei Monate Krankenstand einbrachte. Die Forderung von Opfervertreter Michael Pfleger in Höhe von 5.610 Euro nahm Gollowitsch im Namen seines Mandanten an. Gleichzeitig schätzte der Mediziner die Verletzungen des Opfers vom August als leicht ein. Damit verurteilte ihn der Richter wegen schwerer und leichter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten. Das Urteil ergänzte er mit Bewährungshilfe, Antigewalttraining und einem nachzuweisenden Alkoholverbot von einem Jahr (rechtskräftig).



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