Bezirk Melk: 2.000 Euro Bußgeld für gefährliche Drohung

- hochgeladen von Christian Rabl
BEZIRK MELK. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohungen musste sich ein 58-jähriger Rumäne aus dem Bezirk Melk vor einem St. Pöltner Gericht verantworten. Er habe seine Frau nie geschlagen und auch nicht bedroht, so der Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen nicht schuldig bekannte.
"Ich mach dich fertig"
Dramatischer Höhepunkt der Ehestreitigkeiten sei der 22. März 2015 gewesen, als die Frau ihre Ankündigung, sich scheiden zu lassen, auszuführen begann. „Ich mach dich fertig. Ich schlage dich, bis alles vorbei ist!“, soll der Mann geschrien und dabei die Hand erhoben haben. „Er hat so gedroht, dass meine Knie weich geworden sind“, schilderte das Opfer jene Situation, die als einzige konkretisiert werden konnte.
Keine ärztlichen Beweise
Drohungen und Handgreiflichkeiten, die es in den vergangenen fünf Jahren gegeben haben soll, konnten weder die Frau noch die Tochter des Beschuldigten zeitlich zuordnen. Darüber hinaus fehlten auch ärztlich dokumentierte Beweise für Verletzungen des Opfers. Dass die Aggressionen des 58-Jährigen vor 2010 wesentlich heftiger und zahlreicher gewesen seien, kamen im Prozess nicht zur Sprache, zumal sie vor allem verjährt waren.
Frau gibt Drohungen zu
Dokumentiert und von der Frau eingestanden waren allerdings Drohungen des Opfers im Zuge eines Telefonats im April 2015. „Meine Frau hat mir unter anderem gedroht, mich aufzuschlitzen“, erklärte der Rumäne. Deswegen gab es gegen die Frau bereits ein Verfahren.
Diversionelle Lösung
„Man kann daraus schon rückschließen, dass zwischen Ihnen ein etwas rüderer Umgangston herrscht“, so der Richter. „Früher habe ich mich das nie getraut“, widersprach ihm die Zeugin, die nach wie vor die Scheidung möchte.
Von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft blieb zuletzt nur die Drohung des Mannes, als seine Frau ihn endgültig verlassen wollte. In eine diversionelle Lösung in Form eines Bußgeldes in Höhe von 2.000 Euro willigte der Rumäne schließlich ein. Die Staatsanwaltschaft gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
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