Bezirk Melk: Vier Wochen bedingte Haft für Kellnerin

Richterin Doris Wais-Pfeffer sprach vier Wochen bedingte haft gegen die Kellnerin aus. | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK MELK. Von 26.000 Euro, die eine Kellnerin aus dem Bezirk Melk laut Strafantrag ihrem Arbeitgeber im Laufe einiger Jahre gestohlen haben soll, blieben nur drei Diebstähle mit einer Gesamtbeute von 150 Euro übrig. Diese konnten mittels Videoüberwachung eindeutig nachgewiesen werden.

Beleidigende Reaktion der Kellnerin
„Ich habe in meinen vielen Dienstjahren noch nie so eine beleidigende Reaktion gehabt“, meinte der ermittelnde Polizeibeamte zum Verhalten der 53-Jährigen bei der ersten Konfrontation mit den Vorwürfen ihres Arbeitgebers, zu dem die Kellnerin viele Jahre ein Vertrauensverhältnis hatte.
Die belastenden Videoaufzeichnungen, die im Zeitraum von August bis September 2014 entstanden waren, habe sie nur mit „Ja, und?“ kommentiert. Im Prozess am Landesgericht St. Pölten bestritt die Angeklagte, auch schon früher Geld gestohlen zu haben. Mit dem Geld, das sie sich angeeignet habe, habe sie nur Ansprüche für einige Überstunden ausgeglichen, so die Beschuldigte gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer.

Höhere Diebstahlssumme nicht zu beweisen
„Warum hat sie das nicht schon vor der Polizei gesagt?“, wollte Opfervertreter Gerhard Taufner wissen, der damit auf die Weigerung der Diebin, eine Aussage zu machen und das entsprechende Polizeiprotokoll zu unterschreiben, anspielte.
„Es schaut schon ein bisserl so aus, aber ich kann es Ihnen nicht beweisen“, kommentierte die Richterin die Aussagen der Belastungszeugen, die von wesentlich höheren Summen ausgingen. Mit vier Wochen bedingter Haft und einer Schadensgutmachung in Höhe von 150 Euro konnte die Kellnerin das Gericht verlassen (nicht rechtskräftig).

Richterin Doris Wais-Pfeffer sprach vier Wochen bedingte haft gegen die Kellnerin aus. | Foto: Ilse Probst
Rechtsanwalt Gerhard Taufner vertrat das Opfer - den früheren Arbeitgeber der Kellnerin. | Foto: Ilse Probst

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