Nach Vorfall in Diesendorf
"Es gibt saftige Strafen für alle die Fahrerflucht betreiben" (+Tipps)
Nach Vorfall in Diesendorf: Verkehrspsychologin gibt Tipps zum Verhalten bei Unfällen.
BEZIRK. Unfall mit Todesfolge in der Gemeinde St. Leonhard. Ein 24-jähriger Fahrer aus dem Bezirk Melk fuhr in den Nachtstunden eine 28-Jährige in Diesendorf mit seinem Pkw an. Die Frau wurde bei dem Unfall tödlich verletzt. Zudem beging der Fahrer zudem auch noch Fahrerflucht und wurde kurze Zeit später – mit Alkohol im Blut – von der Polizei ausgemacht.
Überforderung der Situation
Insgesamt wurden in den letzten neun Jahren 76 Personen in Österreich bei Unfällen im Zusammenhang mit Fahrerflucht tödlich verletzt. 2020 kamen neun Menschen ums Leben (jeweils drei Personen in Oberösterreich und Niederösterreich, jeweils eine Person in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg).
"Leider flüchten immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort – sei es aus Überforderung mit der Situation, aus Angst, weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen oder unter Alkoholeinfluss stehen. Es ist klar, dass jeder Vorfall, selbst ein Blechschaden, für die Beteiligten eine Stresssituation darstellt. Noch fordernder ist es, wenn es dabei verletzte Personen gibt – nichtsdestotrotz: Wer nicht unverzüglich Hilfe holt, kann das Leben der Verletzten gefährden", mahnt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.
Auch Blechschaden melden
Auch bei einem Park- oder Blechschaden ist es nötig, den Vorfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Wer das nicht tut, begibt sich auf "dünnes Eis" und riskiert saftige Strafen.
"Einen selbst verursachten Schaden nicht zu melden ist unsozial, ja auch feige. Zudem schadet man sich selbst, denn die Konsequenzen, wenn man danach als Verursacher ausgeforscht wird, sind wesentlich schlimmer", so Seidenberger. Je nach Schwere des Vergehens muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des "Im-Stichlassens" eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren.
Zur Sache: Richtiges Verhalten bei Unfällen
- Auch, wenn es nicht leicht fällt: Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben. Das gilt für Blechschäden und besonders für Unfälle mit Personenschaden.
- Bei Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei und/oder die Rettung zu alarmieren. Die "Blaulichtsteuer" entfällt in diesem Fall. Außerdem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher.
- Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken. Man muss den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist.
- Kann sich ein Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber immer die Exekutive geholt werden, auch wenn es "nur" ein Sachschaden sein sollte.
- Beifahrer können den Unfallverursacher insofern unterstützen, als dass sie den Fahrer anleiten, die richtigen Schritte zu setzen: Erste Hilfe, Rettungskette in Bewegung setzen, das Absichern der Unfallstelle, der Gang zur nächsten Polizeidienststelle, um den Schaden zu melden. Beifahrer können emotionale Unterstützung geben und den Verursacher ruhig und kontrolliert anweisen – das kann helfen, die Situation zu entspannen.
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