Landesgericht St. Pölten
Koks-Dealer auf Einbruchstour im Bezirk Melk
Als „Mitläufer“ bezeichnete sich ein 23-jähriger Angeklagter bei seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo er sich wegen Drogenhandels und Einbrüchen in Wohnstätten im Bezirk Melk verantworten musste, nachdem sich sein „Boss“ freiwillig der Polizei gestellt hatte.
BEZIRK. Der Beschuldigte gab zu, Kokain gekauft zu haben. Einerseits konsumierte er selbst, andererseits dealte er, um seinen Eigenbedarf finanzieren zu können. Seine Abnehmer fand er nicht nur im Freundeskreis, sondern auch in Discotheken. Für ihn sei es ein „Nullsummenspiel“ gewesen, zumal er eigentlich nichts dabei verdient habe.
An den Einbrüchen, die teilweise scheiterten, habe er sich beteiligt, weil jener Freund, der im großen Stil mit Drogen gedealt, Autos gestohlen und in einer eigenen Werkstatt illegal Motoren getauscht habe, bevor er sich der Polizei stellte, Schulden zu zahlen hatte. Es war sozusagen ein „Freundschaftsdienst“, für den er keinen Beuteanteil erwartet habe.
Seine Komplizen, allesamt aus der Haft, beziehungsweise Untersuchungshaft vorgeführt, bestätigten seine Aussagen auch insofern, dass er nur an zwei von den drei ihm zur Last gelegten Einbrüchen teilgenommen habe.
„Ich war es nicht!“
Es handelte sich dabei jeweils um das selbe Objekt, wobei der Angeklagte im Oktober 2022 sich nur im Erdgeschoß aufhielt, zwei Komplizen durchsuchten die oberen Räumlichkeiten. Als der Alarm losging, flüchteten die Einbrecher. Einen Monat später versuchte man nochmals in das Gebäude einzudringen. Doch bereits im Garten hielt ein Unbekannter mit Schrotflinte die Täter davon ab, ihren Plan auszuführen. „Ich war es nicht!“, erklärte der Besitzer des Anwesens, dem erst nach Tagen ein Stockerl aufgefallen war, das die Männer für das Klettern über den Zaun benutzt hatten.
Verfahrenshelferin Lisa-Maria Tschoner hob das Geständnis des 23-Jährigen, sowie seine Unbescholtenheit als wesentliche Milderungsgründe hervor und verwies auf seine untergeordnete Rolle in dem kriminellen Freundeskreis.
Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon zwölf bedingt. Den Erlös aus dem Drogenverkauf im vierstelligen Bereich hat er als Verfall an den Staat abzuführen (rechtskräftig).
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