Bezirk Melk
Lokalaugenschein nach tödlichen Unfall brachte Klarheit

Verteidiger Harald Wiesmayr | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK. In einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht St. Pölten um einen tödlichen Verkehrsunfall im Gemeindegebiet von Blindenmarkt, kam der zuständige Richter zu dem Ergebnis, dass der 27-jährige Beschuldigte zwar fahrlässig, aber nicht „grob“ fahrlässig für den Tod eines 34-jährigen Radfahrers verantwortlich sei.

"Einen Tuscher wahrgenommen"

Der tragische Unfall ereignete sich am 9. Mai 2019, als der 27-Jährige bei Dunkelheit und Nieselregen mit Abblendlicht fahrend, seiner Aussage nach, „einen Tuscher“ wahrgenommen habe. Im Rückspiegel habe er niemanden gesehen und sei daher von einer Kollision mit Wild, das bereits davon gelaufen sei, ausgegangen, weshalb er zunächst weiterfuhr.

Verteidiger Harald Wiesmayr | Foto: Ilse Probst
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Der 34-jährige Radfahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Erst mehrere Stunden später fand man den abgetrennten Unterschenkel des Opfers und etwa 80 Meter entfernt die Leiche neben dem Fahrrad.

Zeugenaussagen führen zu Lokalaugenschein

Während die Staatsanwaltschaft dem Pkw-Lenker zunächst „grob fahrlässige Tötung“ zur Last legte, da der Fahrer unter derartigen Bedingungen auch viel zu schnell unterwegs gewesen sei, pochte Verteidiger Harald Wiesmayr auf Überprüfung der Sichtverhältnisse, zumal zwei Zeugen ausgesagt hatten, den Radfahrer auch erst sehr spät wahrgenommen zu haben.

Ein Lokalaugenschein ergab, dass der Radfahrer für den Beschuldigten aufgrund der Verwendung des Abblendlichtes erst 24 Meter vor dem Zusammenstoß erkennbar gewesen sei, was es ihm jedenfalls unmöglich gemacht habe, den Unfall zu verhindern.

Das Urteil, 3.220 Euro (140 Tagessätze zu je 23 €) Geldstrafe und eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten, wertete Wiesmayr als „angemessen und gut begründet“. Seitens der Staatsanwaltschaft ist es noch nicht rechtskräftig.

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