Opfer nahm Anschuldigung wegen Mordversuchs zurück

- Verteidiger Alexander Behm
- Foto: Probst
- hochgeladen von Christian Trinkl
Rumäne rudert zurück: Plötzlich doch kein keine Attacke mit Messer
In drei Einvernahmen vor der Polizei schilderte ein 35-jähriger Erntehelfer aus Rumänien, wie ein 45-jähriger Landsmann ihm ein Messer in den Bauch rammen wollte. Den massiven Anschuldigungen folgte nun ein Geschworenenprozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem Staatsanwältin Kathrin Bauer den fünffach teils einschlägig vorbestraften Mann wegen gefährlicher Drohung, vor allem aber wegen Mordversuchs zur Verantwortung zog.
Der Vorfall ereignete sich am 24. Juli 2013 auf einem Bauernhof im Bezirk Melk. Laut ersten Aussagen kam es zu einem Streit, bei dem der 45-Jährige der Ex-Freundin des 35-Jährigen mit Würgegesten gedroht habe, sie umzubringen und in der Donau zu versenken. Sie habe das Haus verlassen und sich in einer Scheune versteckt, während es drinnen zu einem Angriff des Angeklagten gegen den Erntehelfer gekommen sei. Dieser habe die Attacke mit einem abgebrochenen Messer abwehren können, indem er die Hand des Angreifers gepackt und ihm das Messer wegnehmen habe können.
Zur Überraschung aller Anwesenden im Gerichtssaal widerrief das „Opfer“ im Zeugenstand seine Anschuldigungen.
Es habe keine Drohung gegeben und das Messer habe der Angeklagte sofort losgelassen, als der Erntehelfer es ihm wegnahm. Vom vorsitzenden Richter Markus Pree mehrfach eindringlich auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen, blieb der 35-Jährige bei seiner Version und verneinte die Frage der Staatsanwältin, ob er unter Druck stünde oder Angst habe, die Anschuldigung aufrecht zu halten.
„Die Wahrheit ist, was ich heute gesagt habe“, betonte der Zeuge, dessen Aussage von seiner Ex-Freundin, die derzeit nicht auszuforschen ist, damit auch nicht bestätigt wurde. Laut Verteidiger Alexander Behm, der über die entlastende Aussage des Opfers ebenso verblüfft war, blieb zum Schluss des Prozesses kein einziger Beweis für die Schuld seines Mandanten. Seiner Forderung nach einem Freispruch kamen die Geschworenen nicht nach. Immerhin sprachen sie den Angeklagten aber nur wegen versuchter schwerer Körperverletzung für schuldig und verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Monaten (rechtskräftig), elf davon hat er bereits in Untersuchungshaft verbracht.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.