Bezirk Melk
Professionelle Autodiebe verurteilt

- Einer der polnischen Autodiebe
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
BEZIRK (ip). Zu 30 bzw. 40 Monaten Haft verurteilte ein St. Pöltner Schöffensenat zwei mehrfach vorbestrafte Polen (39, 35 Jahre), die es auf Fahrzeuge der Marke Mitsubishi Lancer abgesehen hatten. Sie brachen, teils mit anderen Komplizen die Fahrzeuge professionell auf, starteten sie mit einem Steuergerät und setzten die Lenkradsperre außer Kraft.
Zeigen sich teilweise geständig
Gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek zeigten sich die beiden teilweise geständig, zumal sie bei ihrem Coup am 2. Jänner 2020, wo sie ein Fahrzeug im Wert von 40.000 Euro knackten, geschnappt werden konnten. Während es ihnen im Dezember vorigen Jahres in Hofstetten (Bez. Melk) gelang, die Beute im Wert von 16.000 Euro nach Polen zu bringen, scheiterte der 39-Jährige bei einem Einbruch Ende September in St. Leonhard am Forst, wo es ihm nicht gelang, die Lenkradsperre außer Kraft zu setzen.
„Großzügig“ anerkannten die beiden Täter sogar die Schadensforderung von Privatbeteiligtenvertreter Alfred Schneider für das 16.000 Euro – Fahrzeug, obwohl sie gleichzeitig aufgrund ihrer finanziellen Situation Verfahrenshelfer zum Nulltarif zur Verfügung gestellt bekamen. „Obwohl Sie sich dazu nicht schuldig bekennen?“, hinterfragte Wiaderek. „Ich bin nicht in das Auto eingebrochen, aber ich möchte, dass das Verfahren heute beendet wird“, erklärte der 39-Jährige.
Beweiszuckerl aus dem Häf'n
„Der Briefverkehr der Angeklagten spricht Bände“, meinte der Richter, der sich die übersetzte Häf'nkorrespondenz als „Beweiszuckerl“ für die Verhandlung organisiert hatte. Gleichzeitig wies er unter anderem die Zeugen darauf hin, dass sich professionelle Autodiebe häufig auf Internetplattformen für entsprechende Inserate interessieren, bei denen auch die notwendigen Adressen angegeben sind.
Verfahrenshelferin Maria Strohmayer riet dem 35-Jährigen, der als Beteiligter verurteilt wurde, das doch relativ milde Urteil anzunehmen. Sie wies ihn darauf hin, dass im Falle einer Berufung auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen und die Strafe dann auch höher ausfallen könnte. Der Pole sprach sich dagegen aus und möchte, wie sein Landsmann, gegen die Strafe berufen. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.




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