Landesgericht St. Pölten
Seitensprung hatte gerichtliche Folgen
Am Landesgericht St . Pölten musste sich die 30-jährige Mutter eines dreijährigen Mädchens wegen beharrlicher Verfolgung und wegen des Vergehens nach dem Notzeichengesetz verantworten.
BEZIRK/ST. PÖLTEN. Die psychische Erkrankung der Frau spielte jedoch eine bedeutende Rolle im Zusammenhang mit ihrem Verhalten.
Nachdem die Beschuldigte in einer psychiatrischen Klinik eine intime Beziehung zu einem doch beträchtlich älteren, verheirateten Mann begonnen hatte, wurde sie von ihm schwanger. Die Schwester des Fremdgehers versuchte anfangs, sich um das Kind des Bruders und die junge Mutter zu kümmern.
„Es war nie genug“,
erklärte die Zeugin. Die Beschuldigte forderte noch mehr Aufmerksamkeit und Zeit, die die Tante mit ihr und dem Baby aufwenden sollte. Es gab zwar Phasen, in denen absolute Funkstille herrschte, dann jedoch wieder ein Bombardement an Anrufen, teils bis zu 60 Mal pro Tag. Die Frau habe ihr jede Menge Sprachnachrichten geschickt, obwohl sie ihr erklärt habe, dass sie sich nicht einmischen wolle. „Viel zu wenig konsequent“, wie der Richter meinte, zumal die Zeugin doch auch immer wieder auf Nachrichten der Frau reagiert habe.
Selbstmord per Video
Auch der Kontakt zum Vater des Kindes brach nie ganz ab. Es sei auch immer wieder zu Streitereien gekommen und er habe ihr mehrfach gedroht, sich umzubringen. Im Juni 2022 habe sie ein Videotelefonat mit ihm geführt. Er habe dabei eine weiße Schnur, oder ein Kabel in der Hand gehalten und gedroht, sich zu erhängen. Ihr Vater habe ihr schließlich geraten, die Polizei per Notruf zu verständigen, schilderte die 30-Jährige den Sachverhalt. Ihrer Aufgabe entsprechend eilten die Beamten zu einem Haus im Bezirk Melk und trafen auf der Terrasse die Familie friedlich vereint an. Von Suizidgefahr war nichts zu bemerken.
Nachdem der Fremdgeher als Vater des gemeinsamen Kindes von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machte, musste der Richter davon ausgehen, dass es den Videoanruf gegeben haben könnte und die Frau daher rechtskonform den Notruf wählte.
Stalking als Grenzfall
Das Stalking betreffend handle es sich um einen Grenzfall, zumal die Schwester des Mannes unter anderem gewusst habe, dass es sich bei der Beschuldigten um eine Frau mit Persönlichkeitsstörung handle und sie die Kontaktverweigerung nicht konsequent durchgezogen habe. Auch hinsichtlich des Tatzeitraumes und der Häufigkeit müsse man die Überschreitung einer Grenze infrage stellen.
Wie Verteidiger Armin Posawetz bereits in seinem Plädoyer anregte, sprach der Richter die Vorbestrafte frei (nicht rechtskräftig).
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