Aus dem Landesgericht St. Pölten
Tierquäler-Prozess aus dem Bezirk Melk wurde wieder vertagt
Abermals vertagt wurde der Prozess gegen einen 56-jährigen Justizwachebeamten, der im November vergangenen Jahres in Pöchlarn einen tödlichen Schuss auf einen Dalmatinerrüden abgegeben hatte (die Bezirksblätter berichteten). Zwei grundlegend verschiedene Versionen des Tatherganges erfordern noch weitere Einvernahmen von Zeugen, die teilweise wegen Corona-Quarantäne nicht zum Prozess am Landesgericht St. Pölten erschienen waren.
BEZIRK. Wegen „gerechtfertigter Notwehr“ wurde das Verfahren ursprünglich eingestellt, Einsprüche der Hundebesitzerin führten schließlich doch zum Prozess, bei dem es um Nötigung und Tierqüälerei geht. Der Angeklagte bekannte sich bis jetzt nicht schuldig. Verteidiger Werner Tomanek wies daher im Namen seines Mandanten das Diversionsangebot (außergerichtliche Regelung) der Richterin mit den Worten „auf keinen Fall“ zurück, zumal der Schütze nicht bereit ist, die Verantwortung und damit die Schuld zu übernehmen. Er habe sich in einer Notwehrsituation befunden, da sowohl sein Hund, ein Labradormischling, als auch er selbst von dem freilaufenden Dalamatiner angegriffen worden seien.
Eher zu Gunsten des Angeklagten äußerte sich auch eine Zeugin, die zu angeblichen Vorfällen mit dem Dalmatiner meinte. „Ich glaube, da ist viel passiert, was keiner angezeigt hat!“ Als „Hören-Sagen“ wertete Privatbeteiligtenvertreter Wolfgang Gappmayer diese Aussage.
Dem entgegen stehen die Angaben jener beiden Frauen (67 und 84 J.), die mit dem Hund unterwegs waren. Demnach habe der Beschuldigte erst geschossen, als der Hund bereits angeleint neben ihnen stand. Gappmayer führte als Indiz dazu an, dass die beiden Frauen mit angeleintem toten Hund bei der Tierärztin erschienen, was für sie in dieser Situation sicher nicht überlegt erst nach der Schussabgabe initiiert wurde.
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