Zebra-Clubbing endete mit Schlägerei
Nicht nur bei der Kleidung in Schwarz oder Weiß standen sich Besucher eines Clubbings in Leiben gegenüber, auch bei einer Schlägerei während des Festes bildeten sich zwei Gruppen, von denen je zwei Beteiligte nun die Anklagebank am Landesgericht St. Pölten drückten.
Nicht nur bei der Kleidung in Schwarz oder Weiß standen sich Besucher eines Clubbings in Leiben gegenüber, auch bei einer Schlägerei während des Festes bildeten sich zwei Gruppen, von denen je zwei Beteiligte nun die Anklagebank am Landesgericht St. Pölten drückten.
Ein 44-Jähriger und ein 42-Jähriger aus dem Bezirk Melk besuchten am 21. Oktober 2013 mit ihren Freundinnen das Clubbing. Gestört fühlten sie sich von diversen Zurufen eines 35-jährigen Türken und eines 25-jährigen Kosovaren, weshalb der 44-Jährige den Türken zur Rede stellte und ihn etwas unsanft in den VIP-Bereich drängte. Als zwei Securitymitarbeiter einschreiten wollten, biss der 44-Jährige einen der beiden in den Finger.
Der 42-Jährige versuchte ebenfalls Ruhe herzustellen, wurde dabei jedoch bewusstlos geschlagen und musste mit einem Nasenbeinbruch auf den Operationstisch. Der oder die Täter konnten nicht ausgeforscht werden. „Ich wollte nur schlichten“, behauptete auch der Kosovare gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer. Zeugen behaupteten jedoch, dass auch er sich am Gerangel beteiligt habe.
Fazit des Prozesses: Der 42-Jährige wurde rechtskräftig freigesprochen. Der Türke und der Kosovare kamen mit Geldstrafen in Höhe von 1.500 und 1.200 Euro, ebenfalls rechtskräftig, davon. Wesentlich härter traf es den 45-Jährigen, der zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt wurde (nicht rechtskräftig). Wais-Pfeffer begründete das Urteil mit der massiven Vorstrafe, wobei der Mann 2007 wegen erpresserischer Entführung verurteilt und nur wenige Monate vor dem Raufhandel in Leiben bedingt entlassen worden war. Als mildernd wertete die Richterin die bereits geleistete Schmerzensgeldzahlung für den Biss in den Finger in Höhe von 5.184 Euro.
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