Corona beim Landesgericht
Zurück zur Normalität

Bis Ende April ist der Parteienverkehr beschränkt. | Foto: Probst
  • Bis Ende April ist der Parteienverkehr beschränkt.
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Die Planungen für zukünftige Verhandlungen laufen bereits wieder an.

REGION. Nicht nur in der Wirtschaft und in anderen Bereichen kommt es derzeit in Österreich zu einer stufenweisen Rückkehr zur Normalität. Auch am Landesgericht St. Pölten ist man bemüht, schrittweise zum juristischen Alltag zurückzukehren.

Schutzmaßnahmen

Wie Vizepräsidentin Andrea Humer erklärt, werde intensiv beraten, etwa welche Gerichtssäle mit Schutzmaßnahmen ausgestattet werden können. Gleichzeitig müsse man in den Gängen dafür sorgen, dass der geforderte Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet werden kann. Dies bedarf auch einer zeitlichen Organisation, sodass Parteien möglichst geringe Wartezeiten vor den Räumlichkeiten hätten. „Man muss vieles ausprobieren, einiges als nicht sinnvoll wieder ändern“, so Vizepräsidentin Andrea Humer.

Nur mit Maske

Während des Aufenthalts im Gebäude ist ein 1,5 bis 2 Meter Abstand zwischen den Personen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Nach dem Betreten des Gebäudes ist man verpflichtet, die Hände mit warmen Wasser und Seife zu waschen und sie nochmals vor den einzelnen Räumlichkeiten zu desinfizieren. Der Zutritt zum Gebäude kann verweigert werden, sollten bei der Sicherheitskontrolle Symptome wie Husten, Atemnot oder Fieber über 37,5 Grad festgestellt werden. Bis einschließlich 30. April 2020 ist der allgemeine Parteienverkehr beschränkt (siehe Homepage des Landesgerichts), die Teilnahme der Öffentlichkeit bei diversen Verhandlungen wird den gegebenen Sicherheitsvorkehrungen entsprechend angepasst. Vizepräsidentin Andrea Humer rechnet dabei, dass etwa ab Mitte Mai teilweise auch Besucher wieder an Prozessen teilnehmen könnten. Der Dringlichkeit nach beginne man Anfang Mai mit der Aufarbeitung von Prozessen, vorerst unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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