Bezirk Melk: Bewährungsstrafe wegen Verhetzung via Facebook

Richter Martin Kühlmayer | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK. Nicht nur seinen „Freunden“ sondern auch einer breiten Öffentlichkeit ermöglichte ein 60-jähriger Pensionist durch sein Posting auf Facebook einen Einblick in seine persönliche Meinung zum Thema „Asylwerber“ zu bekommen. Laut Staatsanwältin Christiane Burkheiser handle es sich dabei um eine Verhetzung, die aufgrund der Möglichkeit, von einer großen Menge an Personen gelesen zu werden, strafbar sei.

„Mir hat das einer eingerichtet, der hat mir net g´sagt, dass das öffentlich ist“, verteidigte sich der Pensionist gegenüber dem St. Pöltner Richter Martin Kühlmayer. „Der Text spiegelt meine Meinung wieder, ich hab aber nicht gewusst, dass das verboten ist“, gestand der Beschuldigte ohne Reue. Er habe den Text von einer E-Mail abgeschrieben und habe ihn nur seinen Freunden zukommen lassen wollen. Der Inhalt richte sich gegen diejenigen, die unkontrolliert und ohne Pass nach Österreich eingereist sind, erklärte der bekennende Rassist und verursachte bei einigen der, im Gerichtssaal anwesenden Jugendlichen Unverständnis und Ablehnung.

Seiner Meinung nach sollten sich die männlichen Asylwerber, die in Österreich bleiben wollen, einer Vasektomie, die weiblichen einer Sterilisation unterziehen, um die Mischkultur einzudämmen. Mit einem eintätowierten Strichcode im Genick solle sofort ein Untertauchen der Flüchtlinge verhindert werden, empfiehlt der 60-Jährige, der auch darauf hinwies, dass die Amerikaner mit ihren Sklaven reich geworden wären.

„Ich post überhaupt nix mehr“, erklärte der Beschuldigte zuletzt. Gegen das Urteil, fünf Monate Freiheitsstrafe bedingt, steht ihm nun noch eine Einspruchsfrist von drei Tage zu. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

Richter Martin Kühlmayer | Foto: Ilse Probst
Staatsanwältin Christiane Burkheiser | Foto: Ilse Probst

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