Bezirk Melk: Mit Gehstock auf Nachbar losgegangen
Ein 63-Jähriger musste sich wegen Körperverletzung verantworten
BEZIRK. „Wannst di net glei schleichst, hau i dir den Stecken nach!“, drohte ein 63-Jähriger aus dem Bezirk Melk einer Frau, die seiner Nachbarin, die nicht zu Hause war, eine Nachricht hinterlassen wollte. Die 35-Jährige, die auf der anderen Straßenseite wohnt, hatte schon mehrere unangenehme Begegnungen mit dem Mann. Sie ging nach Hause und erzählte ihrem Lebensgefährten von dem Vorfall.
Beschimpft und bespuckt
„Er hat sie früher schon beschimpft und angespuckt“, behauptete der Lebensgefährte gegenüber dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek. Deshalb war er damals hinausgegangen, um den Mann der in Begleitung seiner Frau unterwegs war, zur Rede zu stellen. Der Beschuldigte habe dabei seinen Gehstock mit beiden Händen gefasst und zugeschlagen. „Ich habe mich geduckt, dann hat er mich am Kehlkopf getroffen“, berichtete der 35-Jährige, der eine Kehlkopfprellung erlitt. Er sei zurück ins Haus gegangen, habe seinen Wanderstock genommen und auf das Paar in seiner Einfahrt gewartet. Als dieses näherkam, habe der 63-Jährige wieder mit seinem Stock gefuchtelt und geschimpft. „Jetzt kannst herhaun“, meinte der 35-Jährige und habe dem Angeklagten den Wanderstock entgegengehalten.
Stock nur zur Abwehr
Verteidiger Marc Gollowitsch bezweifelte die Aussagen der beiden Zeugen. Sein Mandant habe sich von dem 35-Jährigen bedroht gefühlt und seinen Stock nur zur Abwehr verwendet. „Er hat mit der Bierflasche aufgerieben und is auf mi losgstürmt!“, behauptete der 63-Jährige. Bei der zweiten Begegnung habe er dann sogar eine Eisenstange in der Hand gehabt, erklärte die Frau des Angeklagten.
Zwei einschlägige Vorstrafen warfen kein gutes Licht auf den 63-Jährigen, den Wiaderek zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro (60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilte (nicht rechtskräftig). Während der Angeklagte nach Rücksprache mit Verteidiger Gollowitsch das Urteil annahm, gab die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung ab.
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