Syrischer Prügelvater schlug täglich zu

Rechtsanwalt Thomas Penzl verteidigte den Vater. | Foto: Probst
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  • Rechtsanwalt Thomas Penzl verteidigte den Vater.
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BEZIRK. „Er hat mich wie ein Tier behandelt“, erklärte eine 32-jährige Syrerin im Prozess gegen ihren Ehemann, dem die St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer fortgesetzte Gewaltausübung gegenüber seiner Frau und den drei Töchtern, darüber hinaus auch die Vergewaltigung seiner Frau zur Last legte.

Seit 2015 in Österreich

Seit Herbst 2015 leben die Eltern mit ihren vier Kindern als anerkannte Flüchtlinge in Österreich, seit August 2016 im Bezirk Melk, wo der 36-jährige Vater Mitte Dezember festgenommen wurde und bis zum Prozess in Untersuchungshaft saß, nachdem sich seine beiden älteren Töchter, 14 und zehn Jahre, ohne Wissen ihrer Mutter an die Polizei um Hilfe wandten.

Höchstens "leichte Klapse"

Hauptsächlich schluchzend nahm der Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung, wobei er alle Schuld von sich wies. Er habe seinen Kindern höchstens leichte Klapse auf die Schulter gegeben und von Vergewaltigungen sei keine Rede. Vielmehr habe ihn seine Frau loswerden wollen. Er vermute, dass sie schon in Syrien einen anderen Mann hatte und bereits damals versucht habe, ihn mit Rattengift umzubringen.

Kein Tag ohne Prügel

Weinend verfolgte er anschließend die Aussagen seiner mutmaßlichen Opfer, die per Video im Gerichtssaal abgespielt wurden. Es sei kein Tag vergangen, an dem er sie nicht geschlagen hätte, berichtete eines der Mädchen, das, großteils übereinstimmend mit seinen Geschwistern, auch von Schlägen mit der Faust und einem Gürtel sprach. Er habe sie im Keller eingesperrt, seine Frau gewürgt und mit einem Messer bedroht.

Das Urteil für den Vater

Verteidiger Thomas Penzl sah doch Widersprüche in den Aussagen der Kinder, die Staatsanwältin Kathrin Bauer dagegen erst als recht glaubwürdig wertete, zumal man bei einer völligen Übereinstimmung in allen Details an der Glaubwürdigkeit zweifeln müsste. Der Schöffensenat ging mit der Staatsanwaltschaft konform und verurteilte den Syrer wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Frau und seine drei Töchter zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 16 davon bedingt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen.

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