Bezirk Melk: Prostituierte gestand schweren Betrug
Rechtskräftiges Urteil beim Prozess einer 36-jährigen Bulgarin im Landesgericht St. Pölten
BEZIRK. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, 14 davon bedingt, wurde am Landesgericht St. Pölten eine 36-jährige Bulgarin verurteilt, die einem Mann aus dem Bezirk Melk rund 105.000 Euro herausgelockt hat. Gleichzeitig verpflichtete sie der Schöffensenat zur Schadensgutmachung (rechtskräftig).
Während die Beschuldigte am ersten Verhandlungstag Mitte September noch bestritt, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben, bekannte sie sich zuletzt nach Rücksprache mit Verteidiger Gerhard Schafeiner schuldig.
Scheidung, OP und Schulden
Das Opfer hatte sich 2015 in die Prostituierte verliebt und überließ der Bulgarin in der Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft, die sie ihm auch in Aussicht stellte, immer wieder hohe Geldbeträge. Sie brauche das Geld für ihre Scheidung, um Schulden zu zahlen, sich von ihrem Zuhälter loszukaufen und nicht zuletzt für eine Brustoperation, erklärte sie dem blauäugigen Mann, der das Geld auch nicht zurück haben wollte, wenn sie bei ihm bliebe. Erst 2017 erkannte er, dass die Prostituierte ihm Gefühle nur vortäuschte, sich nicht scheiden ließ und nie die Absicht gehabt hatte, ihn zu heiraten. Nach seiner Anzeige im Juni kam die Frau in Untersuchungshaft.
Vertagt wurde die erste Verhandlung, da die Bulgarin behauptet hatte, dass es zahlreiche Nachrichten gebe, die die Situation zu ihren Gunsten darstellten. Nach der entsprechenden Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Beschuldigte nicht so gut dastand, sodass nur ein Geständnis Voraussetzung für ein milderes Urteil war, mit dem sich auch Staatsanwalt Karl Fischer einverstanden erklärte. Nachdem die 36-Jährige den unbedingten Teil der Strafe bereits in U-Haft abgesessen hatte, konnte sie nach dem Prozess nach Hause gehen.
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