Durch Spendenbetrug 11.000 € erschlichen
Ehepaar täuschte Spender durch unrichtige Angaben in Spendenaufruf-Zeitungsinseraten.
BEZIRK (mr). Der des schweren Betrugs angeklagte 52-Jährige ist tatsächlich krebskrank, wie der Korneuburger Richter Manfred Hohenecker betonte, aber seine Angaben in Spendenaufrufen entsprachen nicht der Wahrheit und täuschten mildtätige Spender.
Einerseits täuschten der Mann und seine mitangeklagte Gattin eine nicht gegebene Mittellosigkeit vor und andererseits hatte er das ins Treffen geführte, ebenso teure wie in seiner Wirksamkeit höchst umstrittene Präparat "Ukrain" längst abgesetzt.
Da die Spender zum Teil unbekannt waren, bot Richter Manfred Hohenecker eine kreative und allseits akzeptierte Lösung für eine Verfahrensbeendigung ohne Verurteilung an: "Wenn Sie 5000 Euro an die Krebshilfe des St. Anna Kinderspitals überweisen, stelle ich das Verfahren ein. Dadurch wird dem Willen der Spender wohl auch am ehesten Rechnung getragen."
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