Feuerwehr warnt vor dem gefährlichen Gärgas

Für die Feuerwehren ein belastender Einsatz, die Rettung einer verunfallten Person aus einem Gärgaskeller!
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Bez. Mistelbach (05.10.2013) - Die Winzerinnen und Winzer Niederösterreichs sind rund um die Uhr im Einsatz. Genau gesagt, im Ernte- bzw. Leseeinsatz. Die letzten Weintrauben werden zur weiteren Verarbeitung in die Weinkellereien gebracht, der Most zur Gärung in die Fässer abgefüllt.
Gerade in dieser Zeit lauert eine unsichtbare Gefahr in den Weinkellern. Das Gärgas, ein Nebenprodukt der Gärung von Maischen, Most aber auch Futtermitteln, ist ein Gemisch aus verschiedenen Gasen. Hauptbestandteil ist Kohlenstoffdioxid (CO2), ein farb- und geruchloses Gas, das sich am Boden absetzt und die Atemluft verdrängt. Es bilden sich so genannte „Gärgasseen“.

Leider waren im Bezirk Mistelbach im vorigen Jahr zwei Todesopfer zu beklagen. Dabei wurden die Gefahren unterschätzt, für die Feuerwehrmitglieder war der schwierige und belastende Bergeeinsatz mit Atemschutzgeräten notwendig. Deswegen gibt die Feuerwehr hier folgende Tipps, die unbedingt zu beachten sind:

Gefährliche „Hilfsmittel“ keinesfalls anwenden

Die weit verbreite Meinung: „Der allgemeine Gärgasgeruch erlaubt einen Rückschluss auf den Gehalt von Kohlenstoffdioxid in der Atemluft oder die „Kerzenprobe“ zeigt, ob ein Betreten des Kellers noch gefahrlos möglich ist“, sind genau genommen ein Irrglaube. Diese Methoden sind zur gesicherten Bestimmung der gefährlichen Kohlenstoffdioxidkonzentration nicht geeignet.
Eine Kerze erlischt bei einem Durchschnittswert von 14 % CO2 in der Atemluft. Bereits ab 4 % treten Beeinträchtigungen wie Benommenheit oder Herzklopfen auf, ab 8 % drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr von Tod durch Ersticken. Noch höhere CO2 Konzentrationen können innerhalb kurzer Zeit zum Tod führen. Es sollte nicht als sportliche Herausforderung gesehen werden, den Keller unter „Luft anhalten“ schnell zu betreten und wieder zu verlassen. Auch wenn die Verlockung noch so groß ist.

Sicherheitseinrichtungen und Warnschilder einsetzen

Ein sicheres Betreten während der Gärung ist nur möglich, wenn mit geeigneten Be- und Entlüftungsanlagen das gefährliche Gärgas aus dem Keller ausgeleitet wird. Am weitesten Verbreitet ist hier das Absauggebläse, welches an der tiefsten Stelle positioniert wird. Dieses von außen einschaltbare Gebläse muss mit ausreichend Vorlaufzeit eingeschalten werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass sich keine Gärgase mehr im Keller befinden. Moderne Anlagen sind mit einem Kohlendioxidmesssensor ausgestattet, der die CO2 Anteile laufend überwacht und das Gebläse aus- und einschaltet.

Richtiges Verhalten im Unglücksfall

Kommt es dennoch zum Unglück, bei dem eine Person in einem mit Gärgas gefüllten Keller verunglückt, wird ausdrücklich vor unüberlegten Rettungsversuchen gewarnt. Es kann dadurch zum Serienunfall kommen, bei dem die vermeintlichen Retter selbst zu Unfallopfern werden. Als erste Rettungsmaßnahmen kann nur ein Notruf an die Feuerwehr (Tel. 122) und die Rettung (Tel. 144) abgesetzt werden. Wo vorhanden, ist sofort das Absauggebläse einzuschalten.

Rettung der Verunfallten nur mit Atemschutzgeräten möglich

Eine Menschenrettung ist – auch bei einem Verdacht auf einen Gärgasunfall - nur von der Feuerwehr unter Verwendung von Atemschutzgeräten vorzunehmen. Keinesfalls dürfen umluftabhängige Filtermasken eingesetzt werden. Auch wenn bei einem derartigen Einsatz jede Sekunde zählt, müssen die Eigensicherungsmaßnahmen beachtet werden: Maske auf Dichtheit prüfen, Drucküberprüfung der Pressluftflaschen und Funktionsprüfung des Lungenautomaten durchführen. Anschließend ist die rasche Rettung der verunfallten Person aus dem Gefahrenbereich durchzuführen. Jedenfalls ist unverzüglich die Rettung zu alarmieren, sollte dies noch nicht erfolgt sein.

Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen der Rettung durchführen

Nach der Rettung der verunfallten Person sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen zu setzen. Dabei ist schrittweise mit der Bewusstseinskontrolle und bei Bedarf mit Atemkontrolle vorzugehen. Geeignete Maßnahmen wie die stabile Seitenlage (bei Bewusstlosigkeit, aber regelmäßiger Atmung) bzw. die Wiederbelebung (bei Atemstillstand) sind zu setzen.
Ist eine Reanimation notwendig, sind abwechselnd 30 Herzdruckmassagen und 2 Beatmungen durchzuführen. Ist am Unfallort ein Laiendefibrillator vorhanden, soll dieser unbedingt eingesetzt werden. Die Wiederbelebungsmaßnahmen sind bis zum Eintreffen der Rettung durchzuführen. Sind mehrere ausgebildete Ersthelfer am Einsatzort, ist es ratsam regelmäßig einen Wechsel durchzuführen.

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