Gerasdorf: Brandlegung ungeklärt
Gerasdorfer Knusperhäuschen: Freispruch für angeklagten Feuerteufel.
GERASDORF/KORNEUBURG (mr). Die Brandstiftung an der Imbissstube "Gerasdorfer Knusperhäuschen" am 10. 12. 2012 ist weiterhin ungeklärt. Patrik F., ein zum Tatzeitpunkt 20-jähriger Sohn der damaligen Betreiberin, hatte sich durch widersprüchliche Aussagen vor der Polizei verdächtig gemacht, den durch Brandbeschleuniger entfachten Brand des Knusperhäuschens gelegt zu haben.
Ungeachtet des Freispruchs von diesem Anklagefaktum fasste Patrick F. wegen gewerbsmäßig begangener Einbruchsdiebstähle eine unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren aus. Zusätzlich widerrief der Schöffensenat zwei bedingt ausgesprochene Vorstrafen in Höhe von 18 Monaten, der jetzt 21-jährige hat daher 3 1/2 Jahre Zeit, seine Einstellung zu fremdem Eigentum zu überdenken.
Bereits dreimal stand Patrick vor Gericht, dreimal kam er mit einer Bewährungsstrafe davon, insgesamt hatte er 3 1/2 Jahre offen. Das hielt ihn aber keineswegs von weiteren Straftaten ab. Zwischen August 2012 und Jänner 2013 verübte er in Gerasdorf, Bockfließ und Wien zahlreiche Einbrüche. Der Gesamtbeutewert lag bei immerhin 96.000 Euro. In sieben Fällen wurde er überführt, nach dem Tanken mit dem von ihm benutzten PKW ohne zu zahlen davongefahren zu sein. Dazu kam noch eine Verurteilung wegen Zueignung von drei Kfz-Kennzeichentafeln, die er abwechselnd an einem ebenfalls gestohlenen Audi A 6 anbrachte. Das Urteil ist rechtskräftig.
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