Handsender für Blindenakustik in Mistelbach
In Mistelbach wird heute durch Landesrat Karl Wilfing der erste Handsender für Blinden- akustiksignale an Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) übergeben.
Im Frühjahr wurden auf Initiative der „Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs“ im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem „Verkehrsgremium der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion“ , der Stadtgemeinde Mistelbach und des Landes Niederösterreich, im Stadtgebiet von Mistelbach Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) mit Blindenakustikeinrichtungen ausgestattet. Es sind dies die Ampelanlagen „Arbeiterkammer“, „Franz Josef Straße“, „Frohnerkreuzung“, „Oserstraße“, „Haydngasse“, „Mitterhofgasse“ und „Lanzendorf/Schrickerstraße“ (Schusterkreuzung). Bei diesen Ampeln sind im Normalbetrieb keine Auffindungsgeräusche zu hören. Erst nach Betätigung der Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldetableaus bei der Ampelanlage oder durch Betätigung eines Handsenders im Nahbereich der jeweiligen Anlage wird das akustische Signal aktiviert.
Bei den oben genannten Anlagen lassen sich das akustische Auffindesignal und damit auch das akustische Freigabesignal per Funk mittels Handsender oder manuell mit der Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldetableaus direkt an der Ampelanlage auslösen. Für eine sichere Orientierung ist die Anmeldetaste pfeilartig geformt, wobei die Spitze des Pfeiles zum gegenüber- liegenden Ampelmast des zugehörigen Schutzweges zeigt. Bei optischem „Grün“ des Schutzweges vibriert die Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldetableaus und zeigt damit auch tastbar die optische Grünphase an.
Bei den Signalanlagen Quergasse und Schloßberggasse sind herkömmliche Blindenakustiksignalgeber angebracht. Hier ist das Auffindesignal ständig zu hören. Eine Auslösung per Hand oder Funkauslösung des akustischen Signals ist daher nicht erforderlich. Da diese Signalanlagen bereits seit langem bestehende Anlagen sind, wurde im Einvernehmen mit der Hilfsgemeinschaft vereinbart, zusätzliche Maste für die Anbringung der Blindenakustik-Tableaus nur im unbedingt notwendigen Ausmaß zu errichten.
Wie kommt man zu einem Handsender für Blindenakustikanlagen?
Für den Erhalt eines Handsenders ist ein Selbstkostenbeitrag in der Höhe von € 20,- zu bezahlen. Die Ausgabe des Handsenders erfolgt ausschließlich an Personen, welche Inhaber eines gültigen Behindertenpasses des Sozialministeriumsservice, früher Bundessozialamtes, sind, und einen der folgenden Einträge aufweist: sehbehindert, stark sehbehindert, hochgradig sehbehindert oder blind.
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