37 Übertretungen
Polizei zieht desolaten Gefahrguttransporter aus dem Verkehr
SCHRICK. Wegen ganzer 37 Übertretungen müssen sich die Verantwortlichen des Transportes – der Lenker, der Beförderer und der Absender – verantworten. Es sind Verstöße gegen das Gefahrengutbeförderungssgesetz, dem Kraftfahrgesetz (technische Mängel), dem Güterbeförderungsgesetz (keine Bewilligung) sowie der Sozialvorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten.
Gefahrguttransport
Die Großkruter Autobahnpolizeiinspektion hielt, einen 45-Jährigen mit einem Kraftwagenzug, bestehend aus Lkw sowie Tankanhängerwagen, am Verkehrskontrollplatz Schrick für eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle an. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Lenker eine grenzüberschreitende gewerbliche Güterbeförderung durchführte. Bei der Kontrolle kam heraus dass es sich bei dem Tank um ein leeres ungereinigtes umweltgefährdendes Tankfahrzeug handelte. Letztes Ladegut war Dieselkraftstoff und somit eine leicht entzündbare Flüssigkeit ist. Das veranlasste die Polizisten genauer hinzusehen, schließlich handelt es sich dabei um einen Gefahrguttransport. Dabei stellten sie folgende Mängel fest:
- Die Beförderungseinheit war vorne und hinten nicht mit orangefarbenen Warntafeln als Gefahrguttransport gekennzeichnet.
- Der Lenker war nicht im Besitz einer Schulungsbescheinigung für den Transport für gefährliche Güter in Tankfahrzeugen.
- Auf dem Tankfahrzeug fehlten die Großzettel der Klasse 3 (leicht entzündbar) sowie die Kennzeichnung für Umweltgefahr.
- Das Beförderungspapier für das leere ungereinigte Tankfahrzeug fehlte.
- Die schriftliche Weisung für das Verhalten bei Unfällen oder Zwischenfällen fehlte.
- Die Feuerlöscher (zweimal 6 kg) wurden nicht mitgeführt.
- Die persönliche Schutzausrüstung bzw. Ausrüstung bei Zwischenfällen fehlte teilweise.
Gartenschlauch-Provisorium
Damit nicht genug, war vom Vorratsbehälter der Bremse des Lkws eine provisorische Luftleitung mittels eines Gartenschlauchs gelegt worden war. Da Bedenken über die weitere Zulässigkeit der Beförderung gegeben war, wurde die Fahrt gestoppt und eine genauere technische Prüfung am Verkehrskontrollplatz Schrick vorzunehmen. Dabei traten fünf schwere Mängel und viermal Gefahr im Verzug zu Tage.
Hauptsächlich waren es Mängel an sämtlichen Bremsen am Lkw und Anhänger – es funktionierte die Bremse von insgesamt vier Achsen lediglich auf einer – die, die Polizisten veranlasste, noch an Ort und Stelle die Kennzeichentafel und die Zulassungsscheine abzunehmen. Auch führte der Lenker keine Bewilligung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport mit. Bei der Auswertung der Fahrerkarte stellten die Polizisten fest, dass Aufzeichnungen auf der Karte fehlten.
Die Polizisten hoben einen hohen vierstelligen Eurobetrag vom Lenker als vorläufige Sicherheit ein
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