Sozialbetrug angeklagt: Freispruch für Tschechen
MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Die Staatsanwaltschaft Korneuburg legte einem 58-jährigen Tschechen das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges zur Last.
Er soll dem AMS Mistelbach einen Wohnsitz in Österreich vorgetäuscht haben, obwohl er in Tschechien lebte und deshalb unberechtigt Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Höhe von fast 25.000 Euro bezogen hat.
Nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bei einer Baufirma in Großkrut im Dezember 2011 wurden die Zuschriften des AMS weiterhin an seine frühere Adresse im Firmenquartier seines ehemaligen Dienstgebers zugestellt. Von dort holte sich der Angeklagte die Post regelmäßig ab, daher fiel es nicht auf, dass er keinen Wohnsitz im Inland hatte. Es kam so einigermaßen glaubwürdig herüber, dass der Tscheche nicht gewusst habe, dass ein Wohnsitz in Österreich Voraussetzung für den Bezug der Leistungen sei. Daher mangelte es an dem Täuschungsvorsatz und Richterin Lydia Rada sprach ihn vom Anklagevorwurf frei.
Die 25.000 Euro muss er aber an die Republik zurückzahlen.
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