A5 Baubeginn im Herbst 2014

Neue Lärmschutz-Verordnung für Neubauprojekte in Begutachtung
Erkenntnisse der Umwelt-Rechtsprechung haben Anfang 2014 legislative Graubereiche beim Thema Lärmschutz aufgezeigt. Eine zentrale Frage dabei: Ob und unter welchen Voraussetzungen auch Freiräume vor Lärm zu schützen sind – ein Thema, das auch Projekte im Weinviertel (S3 und S8) betrifft.
Um Risiken in den laufenden Genehmigungsverfahren vorzubeugen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) umgehend reagiert und eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, die am 30.6.2014 in Begutachtung gegangen. Damit werden aktuelle rechtliche Fragezeichen bei Umwelt-Prüfungen von Neubaustrecken ausgeräumt.

Neue Novelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Mit Anfang 2014 wurde bei Genehmigungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) für Straßenprojekte erstmals die Möglichkeit eines zusätzlichen Instanzenzuges (neue Verwaltungsgerichte) geschaffen. Die Dauer der Einspruchsverfahren in der zweiten Instanz ist aufgrund fehlender Erfahrungen schwer einzuschätzen. Erst nach einer finalen Entscheidung der Gerichte kann die ASFINAG die Bauleistung öffentlich ausschreiben – somit ergibt sich aktuell folgender Zeitplan1 zur Umsetzung von Neubauvorhaben:

A 5 Nord Autobahn (Abschnitt Schrick - Poysbrunn)
Baubeginn 2. Halbjahr 2014 / Freigabe 2017
Der UVP-Bescheid ist bereits ausgestellt, die Wasserrechts- und Naturschutz-Bescheide des Landes Niederösterreich (Materienrechte) sind aktuell beeinsprucht.
„Der weitere Ausbau der A5 wird nach Abschluss der in einem Rechtsstaat notwendigen Verfahren so rasch wie möglich umgesetzt. Im Rahmenplan für den Straßen- und Schienenverkehr ist der Vollausbau bis Poysbrunn und redimensionierter Ausbau bei Drasenhofen (Umfahrung) vorgesehen. An der Durchführung dieses Planes gibt es keinen Zweifel. Es gilt jetzt, alle Verfahrensschritte zügig abzuwickeln und die Ausschreibungen, die bereits in Ausarbeitung sind, zu veröffentlichen. Ziel aller an der Umsetzung beteiligten Organisationen ist es, die Bevölkerung entlang der B7 rasch von der Verkehrsbelastung zu befreien“, stellt NR-Abg. Hubert Kuzdas nach einem Gespräch mit Verkehrsministerin Doris Bures fest.

Kritik an Bürgerinitiative ist demokratiefeindlich
Heftige Kritik übt NR Kuzdas jedoch an der Vorgangsweise und der Wortwahl von LR Karl Wilfing. „Auch die allmächtige ÖVP-NÖ und Verkehrslandesrat Wilfing müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem es berechtigte Interessen zur raschen Umsetzung von Projekten und gleichzeitig Sorgen von BürgerInnen hinsichtlich Lebensqualität und Umweltschutz gibt. Es liegt an der Politik, den Behörden und öffentlichen Einrichtungen, in diesem Spannungsfeld den richtigen Weg zu finden, alle Interessen bestmöglich zu wahren und trotzdem für einen raschen Fortgang der Projekte zu sorgen“, stellt NR-Abg. Hubert Kuzdas fest und führt weiter aus, dass er mit einem Baubeginn im heurigen Herbst trotz aller Unwägbarkeiten weiter rechnet.

„Wilfings Verhalten hinsichtlich der Bürgerinitiativen zeigt von einem rudimentär ausgeprägten Demokratieverständnis und ist seiner Funktion unwürdig und ist abzulehnen“, stellt Kuzdas abschließend fest.

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