9 Forderungen des Frauenvolksbegehrens
Zwischen 12.2. und 12.3. kann man an jedem Gemeindeamt das Frauenvolksbegehren unterstützen
GÄNSERNDORF. Es war ein langer Tag für den Sprecher des Frauenvolksbegehrens. Christian Berger besuchte am ersten ereignisreichen Tag des Einschreibungsmonats Gänserndorf. Auf Einladung des Frauenforums erklärte der Aktivist, wie es aus dem Widerspruch zum politischen Back Clash eine neuen konkrete Forderungen für die Wiederauflage des Frauenvolksbegehrens wurde.
8.401 Unterschriften
Aktuell ist das Frauenvolksbegehren 2.0 in der Phase des Einleitungsverfahrens. Zwischen 12. Feburar und 12. März kann man auf jedem Gemeindeamt (es muss nicht jenes der Heimatgemeinde sein) oder mittels digitaler Signatur für die Initiative unterschreiben.
Erreicht man 8.401 Unterschriften, werden diese in die zweite Phase, der eigentlichen Auflage des Volksbegehrens, mitgenommen. Schafft man dort die 100.000er Grenze kommen die Forderungen auf die Tagesordnung des Nationalrates.
Unterschriftsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger ab 16 Jahren.
Neun Forderungen
Von ursprünglich 15 fassten die InitiatoreInnen den Katalog auf neun Forderungen zusammen, die sich ein einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und einen körperlich-schützenden Bereiche aufgliedern.
Recht auf Gleichwertigkeit
1. Macht teilen: Führungs- und Vertretungspositionen müssen mit 50 Prozent Frauen besetzt werden.
2. Geld teilen: Aktuell beträgt die Lohnschere zwischen Männern und Frauen in Österreich 22 Prozent. Durch die Veröffentlichung der Gehaltschemen konnte diese in anderen Ländern bereits signifikant geschlossen werden.
3. Arbeit teilen: Die 30 Stunden Woche als Normalarbeitszeit bringt mehr Ressourcen sich unbezahlte Arbeit fairer aufzuteilen ohne Nachteile in der Pension durch Teilzeitarbeit zu erleiden.
Recht auf Vielfalt
4. Armut bekämpfen: In Vorwahlzeiten haben sich bereits alle Parteien dafür ausgesprochen, im Bedarfsfall eine Unterhaltsgarantie zwischenzufinanzieren. Bei der Beschlussfassung scheiterte es am politischen Willen.
5. Wahlfreiheit ermöglichen: Bis 14 Jahre sollen Kinder einen Rechtsanspruch auf ganzjährige, qualitativ hochwertige Betreuung haben.
6. Vielfalt leben: Die Besonderheit jedes Menschen muss in der Gesellschaft Raum gegeben werden.
Recht auf Sicherheit
7. Selbst bestimmen: Die Kosten für Verhütungsmittel und Schwangerschaftsabbrüche sollen von Krankenkassen übernommen werden.
8. Gewalt verhindern: Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser müssen breiter unterstützt und ausgebaut werden.
9. Schutz gewähren: Geschlechterspezifische Fluchtgründe müssen in Asylverfahren Anerkennung finden.
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