Breitenstein
Behörde erklärt Wahl des Gemeindevorstandes für ungültig

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- Wegen des falsch zusammengesetzten Gemeindevorstandes wurde die Bezirkswahlbehörde aktiv.
- Foto: MeinBezirk
- hochgeladen von Elisabeth Schwenter
Wie seitens der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen bestätigt wurde, wurde in Breitenstein eine Anfechtung wegen falsch zusammengesetzten Gemeindevorstandes eingebracht.
BREITENSTEIN. Wahlnachwehen in der Semmering-Gemeinde Breitenstein.
Die Bezirkswahlbehörde musste die Anfechtung des angeblich falsch zusammengesetzten Gemeindevorstandes überprüfen. Das Ergebnis: die Behörde erklärte die Wahl des Gemeindevorstandes für ungültig.
Wiederholung der Gemeinderatssitzung
"Es ist daher erforderlich, dass die Gemeinde Breitenstein die konstituierende Gemeinderatssitzung ab der Wahl des Gemeindevorstandes wiederholt", heißt es aus der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen.
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