Gattenmisshandlung: 20 Monate
Vor 50 Jahren am 02.08.1968 im Schwarzataler Bezirksboten.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Der 35jährige Karl K. aus Olbersdorf war kein unbeschriebenes Blatt mehr, als er sich wieder einige strafbare Handlungen zuschulden kommen ließ. Sechzehn Vorstrafen wies seine Strafkarte auf, als er sich deswegen vor einem Schöffengericht zu verantworten hatte.
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Juni und August 1967 seine Gattin wiederholt misshandelt und ihr mit dem Umbringen gedroht zu haben. Am 17. August 1967 drohte er auch seinen Eltern in Kirchberg mit dem Ausräuchern, wenn sie ihn nicht in die Wohnung ließen. Bei dieser Auseinandersetzung riss er einen Fensterstock aus der Mauer und zündete zwei Kopftücher seiner Mutter an. Auch der Veruntreuung hatte er sich schuldig gemacht, da er einen Kinderwagen, den seine Gattin um 1.400 S auf Raten unter Eigentumsvorbehalt gekauft hatte, um 300 S weiter veräußerte.
Wegen aller dieser Vergehen hatte sich Karl K. schon am 19. Dezember 1967 im Kreisgericht Wiener Neustadt zu verantworten. Er wurde damals zu zwei Jahren schwerem Kerker verurteilt. Wegen der Höhe der Strafe meldete er die Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Diesem wurde stattgegeben, und nun kam es am 25. Juli vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Dr. Streller zu einer neuerlichen Verhandlung. Tatsächlich kam in dieser der Beklagte wegen einiger unwesentlicher Fakten besser davon und erhielt nur noch 20 Monate schwerem Kerker.
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