Neunkirchen
"Jetzt hat die Stadt bezahlt"
Eine ehemalige Raumpflegerin der Stadt Neunkirchen musste das Arbeitsgericht bemühen, damit die Stadtgemeinde offene Forderungen begleicht. Das rechtskräftige Urteil ist bislang ignoriert worden (die BezirksBlätter berichteten exklusiv). Das hat sich erst am 29. Februar geändert.
NEUNKIRCHEN. Einer Raumpflegerin standen Nachzahlungen in der Höhe von rund 4.000 Euro zu. Seit 4. Oktober 2023 existierte ein entsprechender Zahlungsbefehl für die Stadtgemeinde. Eine Aufforderung, der bislang nicht Folge geleistet wurde.
Nun erlangte die 58-jährige ehemalige Rathaus-Reinigungskraft einen Titel zur sogenannten "Fahrnisexekution" im Amt. Die Blöße, dass Stadtinventar gepfändet wird, wollte man sich offenbar doch nicht geben – und zahlte die Frau mit einem Mal aus.
Nun musste Stadt 5.018 statt 4.127 Euro bezahlen
"Am 29. Februar informierte mich mein Anwalt, dass das Geld da ist"
die 58-Jährige im BezirksBlätter-Gespräch
Ein Happy End? Wie man es nimmt. Für die verpasste Zahlung bekam die Ex-Reinigungskraft rund 15 Euro an Zinsen bezahlt. Dazu kommen allerdings noch 890,65 Euro Kosten für den Zahlungsbefehl. So stiegen die Kosten für die Stadtgemeinde Neunkirchen unnötigerweise von ursprünglich 4.127,279 Euro mit allen rechtlichen Nebengeräuschen auf 5.018,44 Euro.
Aus der Amtsstube wurde auf BezirksBlätter-Anfrage verlautbart, dass man sich nicht zu Personalangelegenheiten äußern werde. Dennoch muss hinterfragt werden:
- Wo blieb das Arbeitsgerichtsurteil liegen?
- Warum wird nun mit einem Mal rasch bezahlt?
- Wer schluckt die Mehrkosten letztendlich? Der Steuerzahler?
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