Kerker wegen Diebstahls
Vor 50 Jahren am 28.01.1966 im Schwarzataler Bezirksboten.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Der 22-jährige Kurt G. aus Reichenau musste sich am 20. Jänner wegen Diebstahls im Kreisgericht Wiener Neustadt verantworten. Er wurde zu anderthalb Jahren Kerker verurteilt.
Kurt G. hatte vor mehreren Monaten einem Geschäftsmann aus Reichenau aus dessen Auto einen Photoapparat mit Zubehör im Wert von circa 6000 Schilling gestohlen. Der Täter konnte ermittelt werden, nachdem am. 25. Oktober in der WC-Anlage des Gloggnitzer Bahnhofes ein teurer. Photoapparat gefunden wurde. Der ehrliche Finder brachte damals den Apparat zur Stadtpolizei Gloggnitz.
Wenige Tage danach kam Kurt G. auf das Polizeiwachzimmer und gab an, einen Photoapparat verloren zu haben. Er erkannte in dem Apparat „sein Eigentum“. Doch bevor die Polizeibeamten dem jungen Mann den Apparat aushändigten, erkundigten sie sich noch telephonisch beim Gendarmerieposten Reichenau, ob über Kurt G. etwas Nachteiliges bekannt sei.
Die Gendarmerie schöpfte sofort Verdacht, als sie die Marke des Photoapparats erfuhr. Nun stellte sich heraus, dass es sich bei dem Apparat, den Kurt G. als sein Eigentum bezeichnete, um den aus dem Pkw des Reichenauer Geschäftsmannes gestohlenen Apparat handelte.
Kurt G., der sofort verhaftet worden war, gab an, den Apparat in Wien von einem unbekannten Mann um 3500 Schilling gekauft zu haben. Gegen das Urteil legte er Berufung ein.
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