Landesgericht tagte erneut wegen "übler Nachrede"
Nach elf Jahren wieder kein Ende im Polit- und Justizfall Moraw gegen Strametz
PITTEN. Es ist schon beinahe nicht mehr wahr und lediglich zwei "Streithanseln" haben sich noch nicht damit abgefunden, dass es in dieser Causa einen Schlussstrich geben könnte. Vor elf Jahren wurde u.a. auch in den Bezirksblättern Neunkirchen berichtet, dass die Pittner Bürgerliste mit Oliver Strametz schwere Vorwürfe gegen damaligen SP-Bürgermeister Günter Moraw wegen des Verdachts von Geschäftsabsprachen und Auftragsvergaben in Verbindung mit den Firmen "Verbundplan" und "Hamburger" erhebe.
Müllkrimi wurde zu Justizfall
So geschehen 2010. Im Jahre 2020 wiederholte Strametz die Vorwürfe in der in der Bürgerlisten-nahen Zeitschrift "Pitten Times" - und so wurde der einstige "Müll-Krimi" zum Justizfall. Moraw, Bürgermeister von 2005 bis 2015 klagte, die Staatsanwaltschaft erhob schließlich die Anklage: "Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB, Beschuldigung eines unehrenhaften Verhaltens, indem einem Bürgermeister unterstellt wurde, dass er für die heimliche Unterzeichnung des Planungsvertrages einer Müllverbrennungsanlage eine Gegenleistung von Euro 500.000,-- erhalten habe."
In erster Instanz entschied das Gericht: Mehrere Hunderttausende Euro sind von der Papierfabrik zwar geflossen, jedoch nicht in die Privattasche des langjährigen Bürgermeisters. Daher wurde Strametz nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
Rechtsgang 2 - wieder vertagt
Jetzt traf man sich zum bereits zweiten Rechtsgang und wieder wurden die alten Akten herausgeholt, obwohl Richter Kurt Weisgram einen Vergleich (im 2. Rechtsgang möglich) anbot. Moraw hätte eine Entschuldigung Strametz' in der "Pitten Times" genügt, der ließ sich darauf jedoch nicht ein.
Und so wurde wieder einmal vertagt. Da freuen sich die Anwälte...
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