Schmaler Grat zwischen Dummheit und Verhetzung

Vor dem Prozess gingen Michael M. (l.) und sein Anwalt Christian Kühteubl noch einmal die Fakten durch.
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  • hochgeladen von Peter Zezula

Michael M. (52) aus Grafenbach/St. Valentin, 14-fach vorbestraft und jetzt aus der Haft einem Geschworenengericht in Wiener Neustadt vorgeführt. Die Verbrechen, die er - so die Anklageschrift - begangen haben soll: Verhetzung, Verherrlichung des Nazi-Regimes und Verstoß gegen das Waffengesetz. Ein Urteil wird erst in den Nachmittagstunden erwartet.

Der seit zehn Jahren Arbeitslose soll auf Facebook den Islam, besonders Flüchtlinge diffamiert haben (u.a. "Fuck Islam", "Mecha-Nigger"), zur Todesstrafe für Pädophile aufgerufen haben, nazionalsozialistische Bilder verbreitet und sehr bedenkliche Sprüche wie "Lustig, lustig, trallalalala, bald ist das Giftgas wieder da" weiterpostet haben. Bei einer Hausdurchsuchung 2017 schließlich wurden im Hause seiner Freundin selbsgebastelte Schwerter und eine Hellebarde (eigentlich mittelalterliche Hieb- und Stichwaffe) gefunden.

Reine Dummheit oder gezielte Strategie gegen Ausländer und für ein neues 3. Reich? Das ist die Frage, die sich die Geschworenen unter dem Vorsitz von Richter Hans Barwitzius stellen müssen.

Gezieltes Vorgehen: Dafür spricht, dass es so viele facebook-Postings seit 2015 waren, dass die Geschmacklosigkeit der Sprüche und Aufforderung jedes auch noch so schlechten Witzes entbehrten und der Angeklagte versuchte, als er merkte, es könnte eng werden, die einschlägigen Postings zu löschen. Die Anklage vertritt Staatsanwältin Barbara Sengstschmid.

Dummheit: Der Mann war Alkoholiker (laut eigenen Angaben "bis zu 13 Bier am Tag"), früher sogar schwer drogensüchtig, meistens postete er im Suff und hat eine sehr geringe Schulbildung. Sein Verteidiger Christian Kühteubl: "Die Frage ist, ob das alles strafbar ist."

Insgesamt 15 Fragen werden den Geschworenen nach den Plädoyers vorgelegt werden. Nicht leicht, da es sich teilweise um juristische Spitzfindigkeiten - etwa: Ist "Fuck Islam" überhaupt eine strafbare Beschimpfung? - handeln wird.

Vor dem Prozess gingen Michael M. (l.) und sein Anwalt Christian Kühteubl noch einmal die Fakten durch.
Vorsitzender des Geschworenengerichtes: Richter Hans Barwitzius.

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