Nach Unfall bei Kaisersteinbruch
Frau wegen Verleumdung verurteilt

- Eine 60-Jährige wurde wegen Verleumdung gegen Polizeibeamte verurteilt.
- Foto: Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Weil eine 60-jährige Frau im Jahr 2023 zwei Polizeibeamtinnen bzw. -beamte zu Unrecht beschuldigte, diese hätten ihr im Zuge ihrer Amtshandlungen nach einem Verkehrsunfall bei Kaisersteinbruch im Bezirk Neusiedl am See Bargeld und Sekt gestohlen, wurde sie nun am Landesgericht Eisenstadt wegen Verleumdung verurteilt
KAISERSTEINBRUCH. Im Juli des vergangenen Jahres 2023 kam es auf der Straße nach Kaisersteinbruch im Bezirk Neusiedl am See zu einem Verkehrsunfall.
Unfallaufnahme durch Polizei
Bei einem Verkehrsunfall auf der Straße nach Kaisersteinbruch im Bezirk Neusiedl am See im Juli des Jahres 2023 wurde die 60-jährige Lenkerin in ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Ersthelfende riefen damals die Freiwillige Feuerwehr. Die Ehrenamtlichen befreiten daraufhin die Frau aus ihrem Fahrzeug. Die wenig später eingetroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten haben die Daten zum Verkehrsunfall erhoben.
Beschwerde an Landespolizeidirektion
Bereits am nächsten Tag erreichte die Landespolizeidirektion Burgenland eine schriftliche Beschwerde der 60-jährigen Lenkerin. In ihrer Beschwerde an die Landespolizeidirektion Burgenland beschuldigte die 60-Jährige zwei Polizeibeamtinnen und -beamte, sie seien bei der Unfallaufnahme sehr unfreundlich ihr gegenüber gewesen und hätten ihr während der Amtshandlung Bargeld und zwei Flaschen Sekt gestohlen.
Ermittlung gegen alle Beteiligten
Vom Bezirkspolizeikommando Neusiedl am See wurden daraufhin umgehend umfangreiche Erhebungen geführt und die Beschwerde der 60-jährigen Lenkerin an die beiden Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt angezeigt. Ermittelt wurde dementsprechend gegen die beiden Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die 60-jährige Frau.
Klägerin verurteilt
Vor dem Landesgericht Eisenstadt kam es am 8. Mai 2024 nun zur Hauptverhandlung des Beschwerdefalls der 60-Jährigen. Bei der Verhandlung wurde die 60-Jährige schließlich wegen Verleumdung verurteilt. Die Frau wurde außerdem zu einer Geldstrafe verurteilt, wobei ein Teil davon unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen werden soll.
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