Bezirk Neusiedl
Onkel missbrauchte 12-jährige Nichte und nannte sie "Mauserl"

Die Staatsanwaltschaft warf dem "Onkel" schweren sexuellen Missbrauch an seiner 12-jährigen Nichte vor. | Foto: Heigl
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Schwerer sexueller Missbrauch an seiner 12-jährigen Nichte! Über mehrere Jahre. Beginnend mit „Fusserln“, Küssen und Petting bis hin zum Geschlechtsverkehr. Im Kinderzimmer, an seinem Arbeitsplatz, im Auto und im Neusiedler See. Auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt saß der inzwischen 61-jährige Onkel. Der sich als Opfer darstellte, lediglich einmaligen Sex zugab und alles andere bestritt. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

BEZIRK NEUSIEDL AM SEE. Ein Psychiater erklärte den geschiedenen Mann (61) aus dem Bezirk Neusiedl am See, derzeit im Krankenstand, im Vorfeld des Prozesses für verhandlungsfähig. Damit war klar, dass sich der Hausmechaniker und Poststellen-Mitarbeiter des Wiener Landesgerichtes vor einem Schöffensenat in Eisenstadt verantworten konnte und musste.

Nichte (12) erfuhr von Eheproblemen

In ihrem Eröffnungsplädoyer legte die profunde Staatsanwältin dem Angeklagten zur Last: „Den schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger und den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Und zwar im Zeitraum 2000 bis Winter 2005. Damals war der Angeklagte 38 Jahre alt!“ Zwischen Onkel und Nichte gab es ein Vertrauensverhältnis. „Er hat Gespräche mit ihr geführt, auch über seine Beziehungsprobleme mit der Ehefrau. Ich wiederhole, er war damals 38, seine Nichte 12 Jahre alt!“

Zungenkuss. Fummeleien. Berührungen

„Dieses Verhältnis hat sich immer mehr sexualisiert. Es hat damit begonnen, dass er beim gemeinsamen Familienessen, unter dem Tisch, mit seinen Beinen, ihre Füße berührt beziehungsweise mit seinen Händen ihre Schenkel gestreichelt hat“, so die Anklägerin. Schließlich kam es zu einem Zungenkuss. Fummeleien unterm T-Shirt. Berührungen des Intimbereichs. Auch am Arbeitsplatz des Mannes, dem Wiener Landesgericht. Dies deshalb, weil das Mädchen in Wien in die Schule gegangen und nach dem Unterricht mit ihm nach Hause gefahren ist. Davor jedoch verbrachte der Onkel mit ihr viel Zeit in einem kleinen Aufenthaltsraum.

Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig!" | Foto: Heigl
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Erster Sex im Wiener Landesgericht

„Dort kam es auch zu ersten Penetrationen“, wie die Anklägerin ausführte. „Einmal hat er ihr auch ein Tuch um die Augen gebunden und eine Überraschung angekündigt!“ Die sich dann als Vibrator entpuppte! „Das alles war für das junge Mädchen zwar verstörend, aber sie befand sich zu dem damaligen Zeitpunkt in einem Abhängigkeitsverhältnis. Konnte diese Art von Aufmerksamkeit schenken nicht richtig einordnen!“ Das ging über Jahre. „Das Opfer erzählte uns, dass es ab dem 15 Lebensjahr regelmäßig zu Geschlechtsverkehr gekommen ist. Wöchentlich! Im Haus ihrer Eltern. Im Kinderzimmer. In seinem Haus. In einer kleinen Holzhütte. Im Auto. Wie auch im Neusiedler See. Beim Baden! Gesamt betrachtet handelte es sich also tatsächlich um eine sexuelle Affäre!“

Onkel schrieb: "...es liebt dich dein..."

Erst als das junge Mädchen, im Winter 2005, ihren ersten festen Freund kennengelernt hatte, endete diese Beziehung. „Ab 2006 befand sich das Opfer in psychotherapeutischer Behandlung. Wegen Schlafstörungen!" Auch gab es Flashbacks über die Erlebnisse mit ihrem „lieben Onkel!“ Die Staatsanwältin schilderte weiters, dass den Angeklagten aber nicht nur die Aussagen seiner Nichte belasten, sondern „auch Beweismittel, wie Briefe mit ausgemalten Herzerl und dem Text: ...es liebt dich dein...!“ Von Richterin Doris Halper-Praunias mit all den Vorwürfen konfrontiert, erklärte der 61-jährige Burgenländer: „Ich bin nicht schuldig!“

Angeklagter gestand Geschlechtsverkehr

Auf Befragung gab er an, dass er von seiner Nichte bedrängt wurde. Sie die Nähe wollte, nicht er. So habe sie bei den Familienessen von seinem Teller gegessen und sich auf seinen Schoß gesetzt. Es stimme zwar, dass er öfters mit ihr alleine im Kinderzimmer gewesen ist, aber „da haben wir nur Computer geschaut! Es war lediglich ein freundschaftliches Verhältnis, weil sie sich mit ihren Eltern nicht gut verstanden hat!“ Vehement bestritt der Mann, der sich selbst als „väterlicher Freund“ bezeichnete, zudem jeglichen sexuellen Übergriff an seinem Arbeitsplatz. Ehe er doch Geschlechtsverkehr mit seiner Nichte zugab. „Aber nur ein Mal!" Mit dem Nachsatz: „Da war sie schon 16!“

Links die exzellente Staatsanwältin. Richterin Doris Halper-Praunias stellte ebenso gezielte Fragen an den Angeklagten, wie Gerichtspräsident Dr. Karl Mitterhöfer. | Foto: Heigl
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Mauserl & Waschbär. "Beinahe auf Tisch gekotzt"

Auf einige heikle Fragen der Staatsanwältin hatte der Mann keine Antworten oder keine Erinnerungen. Zugeben musste er jedoch, dass er seine Nichte: „Mauserl“ nannte, und sie ihn „Waschbär!“ Die Mutter des Mädchens sagte im Zeugenstand: „Erst über den damaligen Freund meiner Tochter, dem sie sich anvertraut hatte, erfuhr ich über den Verdacht von Missbrauch! Daraufhin kam es zu einem ernsten Familiengespräch mit meinem Bruder!“ Die Frau weiter: „Er hat es zugegeben. Mit den Worten ,Ja. Es ist zu Sex gekommen. Aber meine Tochter habe ihn verführt. In ihrem Zimmer. Sie war so schnell auf ihm, dass er sich gar nicht wehren konnte!‘ Als ich das gehört habe, hätte ich beinahe auf den Tisch gekotzt!“

Schulfreundinnen belasteten den Beschuldigten

Im Gegensatz zum Angeklagten, der ja von einer amourösen Liaison mit seiner Nichte nichts wissen wollte, hatten zahlreiche Schulfreundinnen des Mädchens ganz andere Erinnerungen an die damalige Zeit. Im Zeugenstand erklärten sie unisono, dass es sich um eine intensive Affäre mit dem „alten, verheirateten Onkel“ gehandelt hatte. Auch die sexuellen Handlungen waren unter den Klassenkameradinnen kein Geheimnis, obwohl der Onkel ihr verboten hatte, darüber mit anderen zu reden.

Bei Verurteilung drohen 5 bis 15 Jahre Gefängnis

Warum ihre als total geradlinig und ehrlich beschriebene ehemalige Schulfreundin erst so viele Jahre später Anzeige erstattete, erklärten die Zeuginnen damit, dass sie einerseits mit der Belastung nicht fertig wurde und andererseits falsch informiert worden war. Weil sie dachte, dass die Vorfälle bereits verjährt sind, ehe sie über eine Rechtsberatung das Gegenteil erfahren hat. Da der Schöffensenat weitere Zeugen und einen Gutachter hören möchte, wurde der Prozess vertagt. Dem Burgenländer drohen bei Verurteilung 5 bis 15 Jahre Gefängnis. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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