Was wird neu im Straßenverkehr 2016?

Foto: Archiv

"Anfang 2016 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft", erläutert Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). "So wird die Fahrprüfung ab dem kommenden Jahr durch das Befahren von besonderen Straßenteilen wie Eisenbahnübergängen oder Kreisverkehre oder noch realistischer gestaltet. Darüber hinaus rückt Europa durch die Anbindung des österreichischen Führerscheinregisters an das europäische Führerscheinnetzwerk näher zusammen und mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 wurden die Strafen für fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in bestimmten, schweren Fällen angehoben."

Überblick der Neuerungen 2016

.) Die Fahrprüfung wird noch realistischer: Bei der praktischen Fahrprüfung sollen in Zukunft noch mehr besondere Straßenteile befahren werden, also auch Kreisverkehre, Eisenbahnübergänge, Straßenbahn- bzw. Bushaltestellen, Fußgängerübergänge und längere Steigungen oder Gefälle.
Inkrafttreten: 1.1.2016

.) Europa rückt in Führerscheinfragen näher zusammen: Der europaweite Datenaustausch über Führerscheine wird erleichtert. Es wird eine Rechtsgrundlage für die Anbindung des österreichischen Führerscheinregisters an das europäische Führerscheinnetzwerk geschaffen, was die Voraussetzung dafür ist, dass staatenübergreifende Führerscheinanfragen möglich sind. Anfragen im EU- bzw. EWR-Ausland zu Lenkberechtigung oder sonstigen behördlichen Angelegenheiten können durch die Änderung mit weniger Verwaltungsaufwand durchgeführt werden.
Inkrafttreten: 1.1.2016

.) Erleichterungen beim "Pickerl": Werden bei einer Begutachtung Mängel festgestellt, die die Ausfolgung einer Begutachtungsplakette ("Pickerl") verhindern, müssen in Zukunft bei einer Nachprüfung in derselben Prüf- oder Begutachtungsstelle innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen und bei maximal 1000 zwischenzeitlich zurückgelegten Kilometern nur mehr die Mängelpositionen überprüft werden, eine vollständige Prüfung ist nicht mehr erforderlich.
Inkrafttreten: 1.2.2016

.) Strengere Strafen bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Getöteten: Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 wurden die Strafen für fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in bestimmten, schweren Fällen angehoben:
- Hat ein Unfall den Tod mehrerer Menschen zur Folge (also mindestens zwei Tote), so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen (statt wie bisher bis zu einem Jahr).
- Wer grob fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen (bisher waren "besonders gefährliche Verhältnisse" notwendig, nunmehr sind alle Fälle erfasst, in denen jemand ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt). Entsprechend angepasst wurde auch die Regelung über fahrlässige Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis sechs Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze bei grober Fahrlässigkeit).
- Wer grob fahrlässig oder unter Alkoholeinfluss den Tod einer größeren Zahl von Menschen herbeiführt, dem droht sogar eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (bisher: bis zu drei Jahren). Wer unter den angeführten Voraussetzungen schwere Körperverletzungen bei einer größeren Anzahl von Menschen verursacht, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen (bisher: bis zu zwei Jahren).
Inkrafttreten: 1.1.2016

Zu erwartende Gesetzesänderungen 2016 sind u.a.:

.) Strengeres Vorgehen gegen Handytelefonieren am Steuer: Geplant ist, neben Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auch jede Handhabung des Handys beim Autofahren zu verbieten, mit Ausnahme der Bedienung des Navigationssystems eines im Wageninneren befestigten Handys. Die Novelle wird voraussichtlich Anfang 2016 im Parlament behandelt. Dem KFV geht diese Änderung nicht weit genug: 2014 ereigneten sich beinahe 13.000 Unfälle mit Personenschaden aufgrund von Ablenkung, 111 Personen starben dabei. Ablenkung und Unachtsamkeit sind bei 14 % der tödlichen Unfälle Hauptunfallursache. Diese Zahlen machen deutlich, dass weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Derzeit ist für die Bestrafung eines Verstoßes gegen das Handyverbot nämlich erforderlich, dass der Polizist den Lenker anhält und ein Organmandat ausstellt. Das erschwert die Bestrafung von Handybenutzung am Steuer und ist angesichts der Unfallzahlen nicht gerechtfertigt. Das KFV fordert, dass dieses Kontrollhindernis der Anhaltung ersatzlos gestrichen wird.

.) "Halbzeit" für das Verkehrssicherheitsprogramm 2011 - 2020: Das österreichische Verkehrssicherheitsprogramm 2011 - 2020 wird nach der ersten Hälfte der Laufzeit evaluiert und überarbeitet, die Neuauflage ist 2016 zu erwarten. Ziel des Programms ist, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2020 um 50 %, d.h. auf maximal 311 Personen zu reduzieren. Zur Halbzeit 2015 soll eine Reduktion um 25 % erfolgt sein, also auf maximal 466 Getötete. Die Erreichung dieses Zwischenziels ist zwar aus heutiger Perspektive realistisch, allerdings ist 2015 im Vergleich zu 2014 ein wieder ein Anstieg der Unfallzahlen zu verzeichnen.

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