NÖ
Neue Besucherregelgungen in den Kliniken

- Seit heute, 7.2., gelten neue Besuchsregeln in den NÖ Krankenanstalten.
- Foto: pixabay.com
- hochgeladen von Karin Zeiler
Der Schutz der PatientInnen, BewohnerInnen und MitarbeiterInnen hat in den NÖ Kliniken und Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren höchste Priorität. Die Besucherregelungen werden entsprechend der jeweiligen Situation im Hinblick auf das Corona-Virus angepasst.
NÖ. In den NÖ Kliniken ist mit heute, dem 7. Februar 2022 pro PatientIn ein Besuch pro Tag erlaubt. Die Begleitung unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten und die Begleitung oder der Besuch Minderjähriger ist durch maximal zwei Personen möglich. Zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft und zum Besuch nach einer Entbindung ist jeweils eine Person erlaubt.
Geimpft, genesen und PCR-Test
Weiters müssen BesucherInnen geimpft oder genesen sein und benötigen zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist (2G-Plus-Regel). Ausnahmen von dieser Regel betreffen Palliativ- und Hospizabteilungen sowie die Begleitung in kritischen Lebensereignissen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.
2-G-Plus-Regel
In den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren ist der Besuch von maximal 2 Personen pro BewohnerIn pro Tag möglich. (Das heißt zwei Mal jeweils ein/e BesucherIn pro Tag oder zwei BesucherInnen zur gleichen Zeit). Auch hier gilt die 2G-Plus-Regel mit Ausnahme des palliativen Settings und in kritischen Lebensereignissen. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
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