Raserland Niederlösterreich
Neun Autos und ein Motorrad aus dem Verkehr gezogen
Mit 1. März trat sie in Kraft und die ersten Niederösterreicher bekamen die Kraft der neuen Gesetzesnovelle bereits zu spüren: Wer rast, kann sich von seinem Auto verabschieden.
NÖ. Wird man beim extremen Rasen auf Österreichs Straßen erwischt, kann dies dank der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung dazu führen, dass man den Schlüssel zum Fahrzeug gleich an Ort und Stelle abgeben kann. In weitere Folge ist es auch gestattet, dass dieses Fahrzeug versteigert werden kann. Diese Gesetzgebung gibt es bereits in einigen anderen europäischen Ländern und dient dem Ziel, der gefährlichen Raserei ein Ende zu setzten.
Aber auch in einem geborgten Auto oder einem Miet- oder Leasingmodell ist man nicht vor Strafe gefeit. In dem Fall kann die Polizei das Fahrzeug bis zu 14 Tagen einbehalten. Versteigert wird es nicht, allerdings wird der Führerschein des Rasers mit einem Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug bestraft.
Präzedenzfall: BMW
Das erste Mal trat das Gesetz im Bezirk Korneuburg in Kraft. Ein 21-jähriger Mann aus dem Bezirk Mistelbach war mit seinem BMW auf der A 22 in Fahrtrichtung Stockerau im Gemeindegebiet von Langenzersdorf mit 247 km/h anstatt der erlaubten 130 km/h erwischt worden. Der Pkw wurde vorläufig beschlagnahmt und dem 21-Jährigen der Führerschein vorläufig abgenommen.
In den letzten sechs Wochen wurden so alleine in Niederösterreich neun Pkws und ein Motorrad beschlagnahmt. „Über eine etwaige Versteigerung entscheidet die jeweilige Bezirksbehörde“, erklärt Raimund Schwaigerlehner vom Landeskriminalamt Niederösterreich.
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