Positive Entwicklung
Erste Lockerung der KIM-Verordnung begrüßt
Die Entscheidung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums (FMSG), die Ausnahmekontingente der Kreditinstitutenverordnung (KIM-Verordnung) einheitlich auf 20 Prozent zu erhöhen, wird in Niederösterreich als erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
NÖ. Die Regelung, die seit August 2022 in Kraft ist, setzte strenge Grenzen für Immobilienkredite, erschwerte jedoch den Zugang zu Wohnbaukrediten erheblich. Die Erhöhung der Ausnahmekontingente auf 20 Prozent erleichtert nun die Prozesse für alle Banken und ermöglicht eine flexiblere Reaktion auf die Bedürfnisse der Häuslbauerinnen und Häuslbauer. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner äußerte sich positiv über die Teileinsicht der FMA und betonte, dass dies eine gute Nachricht für alle sei, die Eigentum schaffen wollen. Gleichzeitig warnte sie davor, dass dies noch nicht das Ende der Herausforderungen sei.
Erste Lockerung der KIM-Verordnung in Niederösterreich
Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko unterstrich die Bedeutung der Lockerung der KIM-Verordnung als ersten Schritt, um den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen unkomplizierten Zugang zu Wohnbaukrediten zu ermöglichen. Beide Politiker fordern jedoch weitere Maßnahmen, um die Schaffung von Eigentum zu erleichtern und die Herausforderungen am Weg zur ersten eigenen Wohnung vieler junger Menschen zu bewältigen.
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